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Kurzlink: www.erneuerbare-energien.de/P165/

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Antragsverfahren

Das Bundesumweltministerium fördert Forschung und Entwicklung im Bereich erneuerbarer Energien. Antragsberechtigt sind in der Regel Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Verbände und Stiftungen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen jeweils mit Sitz in Deutschland. Informationen zum Antragsverfahren finden Sie in der Förderbekanntmachung des BMU zum 6. Energieforschungsprogramm sowie auf den Internetseiten des Projektträger Jülich (PTJ).

Anfragen und Förderanträge zu Windenergie, Photovoltaik, tiefe Geothermie, Niedertemperatur-Solarthermie, solarthermische Kraftwerke, Wasserkraft und Meeresenergie sowie Integration erneuerbarer Energien und regenerative Energieversorgungssysteme sind an den Projektträger zu richten.

Skizzen- bzw. Antragsformulare sowie Merkblätter und Richtlinien sind erhältlich unter: https://foerderportal.bund.de/easy/.