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Änderung der Systemdienstleistungsverordnung für Windenergieanlagen

Die Bundesregierung hat am 16. Juni 2010 eine Verordnung zur Änderung der Systemdienstleistungsverordnung beschlossen.

Die Verordnung sieht vor, dass die Übergangsfrist, innerhalb derer Neuanlagen Systemdienstleistungen für den Stromnetzbetrieb zu erbringen haben und dies durch Zertifizierung nachweisen müssen, vom 30. Juni 2010 bis zum 31. März 2011 verlängert wird. Die Fristverlängerung ist notwendig geworden, um den Herstellern von Windenergieanlagen genügend Zeit zu geben, um den Nachweis zu erbringen, dass ihre Anlagen den Anforderungen der SDLWindV entsprechen. Die bisher geltende Frist war dafür nicht ausreichend. Mit der Verlängerung der Übergangsregelung wird ein andernfalls zu befürchtender Ausbaustopp der Windenergie in der zweiten Hälfte 2010 vermieden.

Die geänderte Verordnung sieht vor, dass Anlagen, die bis zum 1. April 2011 in Betrieb genommen werden, einen Bonus von 0,5 Cent je Kilowattstunde erhalten, wenn sie Anforderungen zur Erhöhung der Netzstabilität erfüllen. Die Zustimmung des Bundestages oder des Bundesrates zur Änderung der Verordnung ist nicht notwendig.

Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen
(Systemdienstleistungsverordnung - SDLWindV)

amtliche Fassung vom 3. Juli 2009

Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 10. Juli 2009, S. 1734.