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Kurzlink: www.erneuerbare-energien.de/P184/

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Berichte der Länder

Nach § 18a EEWärmeG (n.F.) berichten die Länder der Bundesregierung bis zum 30. Juni 2011, bis zum 30. April 2013 und danach alle zwei Jahre über die Nutzung von Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien. Diese Berichte sollen die Bundesregierung in die Lage versetzen, ihre eigenen Berichtspflichten nach Artikel 22 der Richtlinie 2009/28/EG und nach § 18 EEWärmeG zu erfüllen. Inhalte der Berichte der Länder sind der Vollzug des EEWärmeG, eigene landesrechtliche Bestimmungen zum Wärme- und Kältemarkt sowie künftig die Erfahrungen mit der zum 1.Mai 2011 eingeführten Vorbildfunktion für öffentliche Gebäude bei der Nutzung erneuerbarer Energien.

Ferner hat das Land Baden-Württemberg im August 2011 einen Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes veröffentlicht.

Nachfolgend finden Sie die bisher eingegangenen Berichte der Bundesländer über die Nutzung von Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien: