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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - Kritik und Missverständnisse
Die systematische Förderung der erneuerbaren Energien (EE) im Strombereich begann in Deutschland im Jahr 1991 durch das Stromeinspeisungsgesetz. Dieses wurde im Jahr 2000 vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgelöst. Beide Gesetze basieren auf dem Prinzip der Vergütung von Strom aus EE durch die Netzbetreiber. Feste Vergütungssätze von in der Regel 20 Jahren sowie der vorrangige Anschluss, Einspeisung und Durchleitung von Strom aus Erneuerbaren sorgen für stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Sie haben dafür gesorgt, dass die EE auch in schwierigen Zeiten, wie sie die momentane Wirtschafts- und Finanzkrise darstellt, kontinuierlich weiter wachsen. So konnte der Ausbau der Photovoltaik im Krisenjahr 2009 deutlich gesteigert werden und auch die Windenergie ist wirtschaftlich sehr gut durch das Jahr gekommen. Der Zubau hat gegenüber dem Vorjahr leicht zugenommen.
Die Vergütungen sind seit 1991 technologiedifferenziert ausgestaltet, wobei die Differenzierung entsprechend der technologischen Entwicklung im Laufe der Zeit verfeinert wurde. Für die Evaluation des EEG dient insbesondere der EEG-Erfahrungsbericht, der Mitte 2011 wieder vorgelegt wird. Auf Grundlage des Erfahrungsberichts werden auch die Vergütungen der aktuellen Marktentwicklung angepasst. Die Vergütungen unterliegen in der Regel einer Degression. Dies liefert einen Anreiz, die Anlagen zur Stromerzeugung aus EE weiterzuentwickeln und damit immer effizienter zu machen. Dieses System wird inzwischen von allen im Bundestag vertretenen Parteien unterstützt und dient weltweit rund 50 Staaten als Vorbild zur Förderung erneuerbarer Energien.
Das EEG und sein Vorgänger, das Stromeinspeisungsgesetz von 1991, haben dafür gesorgt, dass die EE in Deutschland einen rasanten Aufstieg erfahren haben. Ihr Anteil am Bruttostromverbrauch ist von gut 3% im Jahr 1991 über gut 6% im Jahr 2000 (Inkrafttreten des EEG) auf rund 16 % im Jahr 2009 gestiegen. Die durch die beiden Gesetze geförderten Biomasse-, Erdwärme-, PV-, Wasserkraft- und Windenergieanlagen haben dabei im Jahr 2008 die CO2-Emissionen um rund 53 Mio. Tonnen reduziert. Kein anderes Gesetz hat in Deutschland ähnlich viele Treibhausgase eingespart (siehe:
EEG-Erfahungsbericht 2007). Im Strom- und Wärmebereich wurden durch die Nutzung EE im Jahr 2008 rund 110 Mio. Tonnen CO2 eingespart.
Allerdings wird auch Kritik an der Förderung der Erneuerbaren durch das EEG laut. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Kritik hilft, Instrumente wie das EEG kontinuierlich zu verbessern. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist die aufgrund der jüngsten Marktentwicklung mögliche und erforderliche Absenkung der PV-Förderung. Diese wird sehr kurzfristig bereits vor Abschluss des EEG-Erfahrungsberichts und des anschließenden Novellierungsprozesses des EEG realisiert. Eine Reihe von kritischen Stellungnahmen zum EEG sind aber aus Sicht des Bundesumweltministeriums nicht zutreffend. Hierauf wird im Folgenden eingegangen.
Missverständnis 1: Das EEG liefert aufgrund des Emissionshandels keinen Beitrag zur CO2-Reduktion
Missverständnis 2: Das EEG behindert die Technologieentwicklung
Missverständnis 3: Das EEG behindert notwendige Investitionen in Forschung und Entwicklung
Missverständnis 4: Das EEG gefährdet die Versorgungssicherheit in Deutschland
Missverständnis 5: Die Beschäftigungseffekte des EEG sind negativ
Missverständnis 6: Die Förderung erneuerbarer Energien ist zu teuer und ist für den Strompreisanstieg der letzten Jahre verantwortlich
Missverständnis 1: Das EEG liefert aufgrund des Emissionshandels keinen Beitrag zur CO2-Reduktion
Dieser Vorwurf wird mit Blick auf die durch die EU-Kommission im Rahmen des Emissionshandels festgelegte Obergrenze für CO2-Emissionen begründet (CAP), unter das die Strom erzeugende Industrie und die fossilen Kraftwerke fallen. Mehr als diese Obergrenze darf bei der Stromproduktion von den unter den Emissionshandel fallenden Branchen nicht emittiert werden. Da diese Obergrenze aber ausgeschöpft werden wird, führe eine zusätzliche Förderung der EE zu keiner Reduktion der Gesamtemissionen.
Warum auch bei einem funktionierenden Emissionshandelssystem das EEG unverzichtbar ist, hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung u.a. in seinem
Wochenbericht 11/2009 detailliert ausformuliert. Diesen Wochenbericht haben 15 weitere Wirtschaftswissenschaftler unterstützt. Entscheidend ist, dass bei der Festlegung der Obergrenzen im Emissionshandelssystem die Wirkung des EEG fest mit einberechnet wurde. Ohne den schon geleisteten Ausbau der EE in der Vergangenheit wäre das geltende CAP höher ausgefallen, was wiederum zur Folge gehabt hätte, dass fossile Kraftwerke mehr CO2 ausgestoßen hätten. Zu berücksichtigen ist auch, dass nur durch die Förderung der EE und deren Einsatz die später festzulegenden Obergrenzen für die Zeit nach 2020 so niedrig angesetzt werden können, wie es nötig ist, um unser wichtigstes Klimaschutzziel zu erreichen: den Temperaturanstieg langfristig auf maximal 2°C zu begrenzen. Dafür müssen Industriestaaten und damit auch Deutschland ihre jeweiligen Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80-95% gegenüber 1990 reduzieren.
Vor diesem Hintergrund wird nicht nur in Deutschland, sondern in der EU insgesamt zusätzlich zum Emissionshandel das Ziel verfolgt, die Erneuerbaren auszubauen. So schreibt unter anderem die europäische Richtlinie zum Ausbau erneuerbarer Energien (2009/28/EG) Deutschland vor, den Anteil Erneuerbarer am Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 18% zu erhöhen (Stand 2008 rund 9,5 %). Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, hat sich das EEG bewährt.
Missverständnis 2: Das EEG behindert die Technologieentwicklung
Vielfach wird argumentiert, dass die Förderung erneuerbarer Energien über ein System von festen Einspeisevergütungen den Wettbewerb unter den erneuerbaren Energietechnologien einschränke.
Richtig ist, dass sich aufgrund des EEG ein lebhafter Markt im Bereich der Techniken zur Stromproduktion aus EE entwickelt hat. Dutzende Firmen konkurrieren in Deutschland um die besten Windenergieanlagen, die besten Biogasanlagen und die besten und effizientesten Photovoltaikanlagen. So kommen beispielsweise die vier Windenergieanlagenhersteller, die mit 5-7,5 MW die weltweit leistungsstärksten Windenergieanlagen herstellen, aus Deutschland. An dieser Technologieentwicklung hat das EEG entscheidenden Anteil. Dies bestätigen auch
Gutachten für das BMU (PDF-Datei 580Kbyte).
Das EEG ist bewusst technologieoffen. Die Vergütung für Strom aus PV-Anlagen wird unabhängig von der verwendeten Technik gezahlt. Damit kann der Käufer von Modulen bei seiner Kaufentscheidung frei entscheiden, welches für ihn die bessere und sinnvollere Technik ist. Es wird also der Markt entscheiden, welche Technik welche Zukunft hat. Die deutschen Firmen Q-Cells, Solarworld und SMA werden in einer aktuellen Analyse zu den führenden internationalen Solarstromunternehmen gezählt, die eine gute Ausgangsposition für den zukünftigen Wettbewerb haben
1.
Missverständnis 3: Das EEG behindert notwendige Investitionen in Forschung und Entwicklung
Ein nicht nachvollziehbares Argument gegen das EEG ist der Vorwurf, dass der Staat sich aufgrund des EEGs aus der Verantwortung zieht, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Darüber hinaus sei das EEG Technik diskriminierend zu Lasten heute noch gar nicht existierender Technologien, da nur bereits existierende umweltfreundliche Erzeugungstechnologien gefördert werden. Die Entwicklung neuer, alternativer Technologien würde dadurch im Grenzfall behindert.
Forschung und Entwicklung spielen eine zentrale Rolle für den Ausbau der EE in Deutschland und für das Erreichen der globalen Klimaschutzziele. Das Bundesumweltministerium (BMU) fördert anwendungsorientierte Forschungsprojekte zu Windenergie, Fotovoltaik, Niedertemperatur-Solarthermie, Solarthermischen Kraftwerken, Geothermie, Querschnittsfragen, Wasserkraft- und Meeresenergie sowie zur Optimierung der Energiesysteme im Hinblick auf die wachsenden Anteile erneuerbarer Energien. Die Forschungsprojekte tragen dazu bei, dass sich EE erfolgreich am Markt behaupten können, indem die Technologien konsequent weiterentwickelt und die Preise für Herstellung und Anwendung kontinuierlich gesenkt werden. Auch Forschungsvorhaben aus dem Bereich der Grundlagenforschung werden vom BMU gefördert. Aber auch durch das EEG selbst werden Forschung und Entwicklung gefördert. So schaffen die jährliche Degression in den Vergütungssätzen sowie technologiespezifische Boni gezielte Anreize für die technologische Weiterentwicklung. Inzwischen liegen die Ausgaben deutscher Unternehmen für Forschung und Entwicklung deutlich über dem Niveau staatlicher Förderung. Ohne die vom EEG bewirkte Marktentwicklung wäre dies nicht möglich.
Missverständnis 4: Das EEG gefährdet die Versorgungssicherheit in Deutschland
Dieses Argument wird damit begründet, dass zur Absicherung der schwankenden Stromeinspeisung aus Wind- und Sonnenenergie zunehmend konventionelle Kraftwerke zur Bereitstellung von Regelenergie in Reserve gehalten werden müssen. Da insbesondere Erdgaskraftwerke kurzfristig Schwankungen im Spitzenlastbereich kompensieren müssen, wird sich der Anteil des importierten Erdgases mittelfristig weiter erhöhen. Dies führt zu einer zusätzlichen Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit, da Deutschland Erdgas zu 86% aus teilweise politisch instabilen Regionen importiert.
Unsere Stromversorgung muss so gestaltet sein, dass die zuverlässige Belieferung der Abnehmer mit elektrischer Energie jederzeit gewährleistet ist. Wichtige Aspekte sind dabei die ausreichende Vorhaltung gesicherter Leistung und die Fähigkeit des Gesamtsystems, Schwankungen bei der von Windenergie- und Photovoltaikanlagen eingespeisten Strommenge flexibel auszugleichen. Die Optimierung des Gesamtsystems im Hinblick auf den kontinuierlich wachsenden Anteil erneuerbarer Energien gehört deshalb zu den zentralen Herausforderungen einer nachhaltigen Energieversorgung. Derzeit wird intensiv daran gearbeitet, Regelenergie auch mit anderen Techniken bereitzustellen bzw. den Bedarf an Regelenergie zu minimieren. Ein verbessertes Lastmanagement, weiter verbesserte Windprognosen, der intelligente Einsatz von Bioenergie- und Wasserkraftanlagen und der Einsatz von Speichern werden die Integration erneuerbarer Energien ins Stromnetz zukünftig noch deutlich verbessern. Im Bereich der Windprognosen wurden in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte erzielt. Daher können heute auch die langsamer steuerbaren Steinkohlekraftwerke zum Ausgleich dieser schwankenden Stromeinspeisung wesentlich beitragen. Integration heißt deshalb auch, dass sich auch der konventionelle Kraftwerkspark an kontinuierlich wachsende EE-Anteile anpassen muss. Integrationsleistungen müssen also von beiden Seiten erbracht werden.
Von zentraler Bedeutung sind in diesem Zusammenhang auch der Ausbau und die Optimierung des Stromnetzes innerhalb Deutschlands und des europäischen Stromverbundes. Strom muss verlustarm über weite Strecken transportiert werden können, um den regionalen Ausgleich von Wind- und Solarkraftwerken zu erleichtern. An diesem Ausbau wird bereits gearbeitet, er ist aber aufgrund planungsrechtlicher Vorgaben und dem Werben um öffentliche Akzeptanz zeitaufwändig.
Um unerwartete Änderungen der Stromeinspeisung aus Wind- und Sonnenenergie schnell auszugleichen, sind vor allem Gaskraftwerke sehr gut geeignet. Allerdings prognostiziert das BMU-Leitszenario 2009 den Höhepunkt der Erdgasnutzung in konventionellen Kondensationskraftwerken bereits im Jahr 2015 - trotz steigender Mengen fluktuierenden Stroms aus erneuerbaren Energien. Zudem hat das EEG dafür gesorgt, dass in der Stromerzeugung erhebliche Mengen Steinkohle eingespart wurden - 2008 z.B. 17,8 Mio. t - und somit nicht importiert werden mussten. Insgesamt summierten sich die durch das EEG vermiedenen Rohstoffimporte 2008 auf rund 3 Mrd. € - Tendenz steigend
2.
Um unsere Importabhängigkeit von Erdgas zukünftig zu minimieren, ist die Wärmebereitstellung der zentrale Ansatzpunkt: Sie macht etwa die Hälfte des deutschen Endenergieverbrauchs aus und ist zu 48% abhängig von Erdgas und zu knapp 30% abhängig von Mineralöl
3. Bei der Stromversorgung lag der Erdgasanteil im Jahr 2009 dagegen bei nur 13%
4. Vor allem im Wärmebereich kann und muss also die Abhängigkeit von den knapper und teurer werdenden Energieträgern Erdgas und Öl reduziert werden. Hier kommt es in erster Linie auf Effizienzsteigerungsmaßnahmen an, z.B. durch vermehrte Wärmedämmung von Gebäuden. Dies und der verstärkte Einsatz der EE zur Wärmebereitstellung dürfte mittel- bis langfristig dafür sorgen, dass der Erdgasverbrauch auch im Bereich der Raum- und Prozesswärme schrittweise zurückgehen wird.
Missverständnis 5 : Die Beschäftigungseffekte des EEG sind negativ
Vielfach wird behauptet, dass die langfristigen Beschäftigungseffekte des EEG netto betrachtet vernachlässigbar bzw. negativ seien.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien verfolgt eine ganze Reihe unterschiedlicher Ziele (vgl. § 1 EEG). Dabei stehen Fragen des Klima- und Umweltschutzes sowie der langfristigen Versorgungssicherheit im Vordergrund. Zusätzlich hat der EE-Ausbau jedoch auch positive Auswirkungen auf Innovation, Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Deutschland.
Die in diesem Zusammenhang häufig zitierten Studien
5, die z. T. negative Netto-Beschäftigungseffekte ermittelten, vernachlässigen etwa den positiven Exportbeitrag deutscher EE-Technologie. Sie liefern daher ein verzerrtes Bild, so das Ergebnis einer bereits 2006 durchgeführten Auswertung im Rahmen einer vom BMU beauftragten
Studien
6. Diese und - hierauf aufbauend - weitere Untersuchungen für das BMU haben ermittelt, dass der Ausbau der Erneuerbaren in den letzten Jahren viele neue Arbeitsplätze geschaffen hat (Bruttobeschäftigungsbeitrag 2009: rd. 300. 000; ein Plus von rd. 8 % ggü. 2008 und 87 % ggü. 2004). Wie sich außerdem gezeigt hat, sind auch die Netto-Arbeitsplatzwirkungen - d.h. die gesamtwirtschaftlichen Beschäftigungseffekte der Erneuerbaren - auch unter Berücksichtigung der in anderen Bereichen direkt oder indirekt entstehenden positiv.9 Folgerichtig stellt der aktuelle Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung heraus: "Die Potenziale der erneuerbaren Energien für Innovation, Wachstum und Beschäftigung bleiben auch in Zukunft groß"
7. Diese und hiermit verbundene Fragestellungen lässt das BMU im Übrigen kontinuierlich untersuchen; eine Aktualisierung der Untersuchungen zu den Netto-Arbeitsplatzeffekten der Erneuerbaren ist in Arbeit und soll im Laufe dieses Jahres veröffentlicht werden.
Missverständnis 6: Die Förderung erneuerbarer Energien ist zu teuer und ist für den Strompreisanstieg der letzten Jahre verantwortlich
Investitionen in EE sind eine notwendige Investition, um den Einstieg Deutschlands in die energiewirtschaftliche Zukunft zu sichern. Zusammen mit besserer Energieeffizienz sind sie die Grundlage für eine umweltverträgliche und sichere Energieversorgung. Aus diesem Grund ermöglicht es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Strom aus Wasser- und Windkraft, Bio-masse, Solarstrahlung und Geothermie vorrangig ins Netz einzuspeisen. Die im EEG vorgegebene Degression der Vergütungssätze übt einen dauerhaften Anreiz aus, dass die Anlagen immer effizienter, zuverlässiger und günstiger angeboten werden müssen, um die Rentabilität von Neuinvestitionen aufrecht zu erhalten. Unnötige Mitnahmeeffekte und Überförderung werden auch durch die regelmäßige Evaluation des EEG so gering wie möglich gehalten. Auf diese Weise konnte beispielsweise erreicht werden, dass die heutigen Stromgestehungskosten von Windenergieanlagen um ca. 60 % niedriger als Anfang der 1990er Jahre liegen.
Allerdings ist der klimapolitisch gebotene und politisch gewollte Ausbau der Erneuerbaren nicht zum Nulltarif zu haben. Die deutlichen Haushaltsstrompreiserhöhungen der letzten Jahre sind jedoch in erster Linie auf andere Einflussfaktoren zurückzuführen. In den Jahren von 2002 bis 2009 war die EEG-Umlage für durchschnittlich 15 % des Preisanstieges verantwortlich. Mit durchschnittlich rund 77 % haben die von den Stromversorgern zu verantwortenden Positionen Erzeugung, Transport und Vertrieb deutlich mehr zum Preisanstieg der letzten Jahre beigetragen.
Kosten für die Förderung der erneuerbaren Stromerzeugung durch das EEG entstehen insbesondere, weil die zu zahlende EEG-Durchschnittsvergütung in der Regel noch über dem Börsenpreis für den durch EE-Strom ersetzten, konventionell erzeugten Strom liegt. Die hieraus resultierenden Differenzkosten werden anteilig auf die Stromkunden umgelegt. Derzeit (2010) wird eine EEG-Umlage von etwa zwei Cent je KWh für alle Stromkunden erhoben, die nicht aufgrund einer Sonderregelung zur Entlastung stromintensiver Unternehmen weitestgehend von EEG-Kosten befreit sind. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um knapp 1 Cent je kWh. Dieser erhebliche Anstieg ist vor allem auf die wegen der Wirtschafskrise stark gesunkenen Strombörsenpreise, die Umstellung des EEG-Wälzungsmechanismus (
AusglMechV) sowie steigende Durchschnittsvergütungen insbesondere aufgrund des starken Zubaus bei PV und Biomasse zurückzuführen. Das Thema ist an anderer Stelle ausführlich vom BMU aufgearbeitet und dokumentiert. Im Jahr 2011 ist mit einer weiteren Erhöhung zu rechnen. Dies wird insbesondere auf den starken PV-Ausbau in den Jahren 2009 und 2010 zurückzuführen sein, der im Jahr 2011 zu einer Nachzahlung für beide Jahre führen wird.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang allerdings noch einmal darauf, dass die Betrachtung aktueller Differenzkosten keinesfalls ausreicht, um den Ausbau der EE angemessen ökonomisch bewerten zu können: So wurden durch das EEG im Jahr 2008 Kosten für Energieimporte von rund 1,5 Mrd. Euro, externe Kosten (Klimaschäden) von rund 5 Mrd. Euro und CO2-Emissionen über 53 Mio. Tonnen vermieden. Die Arbeitsplätze der EE-Branche belaufen sich im Jahr 2009 bereits auf rund 300.000. Insgesamt sind das EEG und die Nutzung der EE im Strom-, Wärme- und Treibstoffbereich damit heute schon mit einem erheblichen volkswirtschaftlichen Nutzen verbunden
8.
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