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1. Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
- amtliche Fassung vom 11. August 2010 - (nur Leseversion)
Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 17. August 2010, S. 1170.
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Hintergrund: Bundestag beschließt Änderung des EEG (Stand: 06.05.2010)
Der Deutsche Bundestag hat die Absenkungen der Vergütungen für Solarstrom im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Das Gesetz soll am 1. Juli 2010 in Kraft treten.
Die Vergütungen für Anlagen auf Gebäuden und Freiflächen werden zum 1. Juli 2010 deutlich abgesenkt. Eine Übergangsregelung für Freiflächenanlagen sorgt dafür, dass Planungen, für die bis zum 25. März 2010 ein Bebauungsplan vorlag, noch bis Ende des Jahres 2010 ohne Absenkung der Vergütung realisiert werden können. Der Zubaukorridor für das jährliche Marktvolumen wird auf 3.500 Megawatt verdoppelt. Der finanzielle Anreiz, den Solarstrom selbst zu nutzen, wird erhöht. Ab dem 1. Juli 2010 werden für Freiflächenanlagen auf Ackerflächen, die nicht unter die Übergangsregelung fallen, keine Vergütungen mehr gezahlt.
Die Korrektur der Vergütungen wurde notwendig, da im vergangenen Jahr die Marktpreise um rund 30% gesunken sind. So kam es zu einer Überförderung und zu wirtschaftlichen Fehlanreizen. Die vorgeschlagenen Absenkungen der Vergütungssätze zwischen 11% für Solarparks auf Konversionsflächen und 16% für Dachanlagen stellen eine angemessene Maßnahme dar. Zum Jahresende erfolgt eine weitere Absenkung der Vergütung in Abhängigkeit des Zubaus der Monate Juni bis September. Die Absenkung zum Jahresende kann maximal 13% betragen.
Bei einer weiterhin dynamischen Marktentwicklung erwarten wir bereits 2013 in Deutschland die sogenannte Netzparität. Dann lässt sich Solarstrom hierzulande zu Kosten erzeugen, die dem Niveau herkömmlicher Verbraucher-Stromtarife entsprechen. Dieser Entwicklung bereiten wir den Weg, indem wir den Eigenverbrauch in Zukunft stärker fördern. Privathaushalte, die Solarstrom nicht ins Netz einspeisen, sondern selbst verbrauchen, gewinnen künftig bis zu acht Cent pro Kilowattstunde. Auch das Gewerbe wird davon profitieren, denn wir dehnen diese Regelung auf Anlagen bis 500 Kilowatt aus. Die Regelung sorgt für technische Innovationen. In der Folge wird der Strombezug aus dem Netz reduziert und diese entlastet.
Freiflächenanlagen sind auch nach dem 1. Januar 2015 weiter zulässig und können entgegen der bisherigen Regelung im EEG auch danach gebaut werden. Konversionsflächen, die eine Vergütung nach dem EEG ermöglichen, umfassen jetzt zusätzlich zu den Flächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung auch solche aus wohnungsbaulicher oder verkehrlicher Nutzung. Freiflächenanlagen können neuerdings innerhalb eines Streifens von 110 Metern vom Fahrbahnrand von Autobahnen oder Schienenwegen realisiert werden. Die Kategorie der Ackerflächen entfällt ab dem 1. Juli 2010. Für Freiflächenanlagen, die bereits in der Planung weit fortgeschritten sind, wird eine Übergangsregelung gewährt.
Der dynamische Ausbau der Photovoltaiknutzung in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Im Jahr 2009 wurden rund 3.800 Megawatt neue Photovoltaikanlagen installiert. Damit sind Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 9.800 MW in Betrieb. Deutsche Unternehmen sind technologisch führend, die Branche hat einen hohen Exportanteil und schafft insbesondere in Ostdeutschland viele hochwertige Arbeitsplätze. 2009 wurden nach ersten Schätzungen in Deutschland rund 10 Mrd. € in Photovoltaikanlagen investiert. Dies sichert inkl. des Handwerks rd. 65.000 Arbeitsplätze.
Die Änderungen im Überblick:
- Die Vergütung für Dachanlagen wird einmalig zusätzlich um 16% zum 1. Juli 2010 gesenkt.
- Die Absenkung der Vergütung bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen beträgt einmalig zusätzlich 11% und für sonstige Flächen 15%, jeweils zum 1. Juli 2010.
- Die jährliche Absenkung der Vergütung, d.h. die Degression, wird stärker an das Marktwachstum angepasst. Wird die Zielmarke von 3.500 Megawatt überschritten, sinken die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 1 Prozentpunkt und 2011 um 3 Prozentpunkte je 1.000 Megawatt zusätzlichem Marktvolumen über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9% hinaus. Die Degression kann sich maximal auf 13% zum Jahresende 2010 erhöhen. Unterschreitet das Marktwachstum die Untergrenze von 2.500 Megawatt, fällt die Degression der Vergütungssätze geringer aus.
- Der Vorteil für Privathaushalte mit einem durchschnittlichen Haushaltsstrompreis von netto 20 Ct. pro Kilowattstunde, die Solarstrom nicht ins Netz einspeisen, sondern selbst verbrauchen, beträgt 3,6 Cent pro Kilowattstunde, wenn sie weniger als 30% ihres jährlich erzeugten Solarstroms selbst verbrauchen. Für den selbst verbrauchten Strom über 30% hinaus beträgt der Vorteil 8 Cent pro Kilowattstunde. Auch das Gewerbe wird davon profitieren, denn die Regelung wird auf Anlagen bis 500 Kilowatt installierter Leistung ausgedehnt.
- Gewerbe- und Industriegebiete sowie Flächen innerhalb eines Streifens von 110 Metern entlang von Autobahnen und Bahntrassen werden neu als Flächenkategorien in das EEG aufgenommen.
- Für alle Freiflächenanlagen, die auf einer Fläche errichtet werden, für die vor dem 25. März 2010 ein Beschluss der Gemeinde über den Bebauungsplan erfolgt ist, wird eine Übergangsregelung geschaffen: Die Anlagen dürfen bis Ende 2010 noch realisiert werden. Die einmalige Absenkung der Vergütung wird für diese Anlagen ausgesetzt.
- Die Flächenkategorie "Ackerfläche" wird im EEG ab dem 1. Juli 2010 gestrichen. Dies gilt jedoch nicht für die Anlagen, die unter die Übergangsregelung fallen.
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