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StartseiteStand: Oktober 2011
Besondere Ausgleichsregelung im EEG entlastet stromintensive Unternehmen bei ihren Energiekosten
Hintergrundinformationen zur Regelung und Ergebnisse zum Bescheidverfahren für das Jahr 2011 einschl. erstem Ausblick auf 2012
Die in § 40 ff. EEG verankerte Besondere Ausgleichsregelung des EEG sorgt dafür, dass stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie solche, die Schienenbahnen betreiben, zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen deutlich bei ihren Stromkosten entlastet werden. Hiervon profitieren im Jahr 2011 erneut mehr Unternehmen als im Vorjahr. Nachdem das mit dem Vollzug der Regelung befasste Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum Jahresende bereits rund 570 Unternehmen entsprechende Positivbescheide verschickt hatte, konnte das Verfahren für 2011 Mitte April nach Klärung letzter noch offener Fragen zunächst abgeschlossen werden.
Demnach ergibt sich für 2011 eine nach § 40 ff. privilegierte Strommenge von rund 72.500 Gigawattstunden (GWh), auf die die knapp 600 Nutznießer der Besonderen Ausgleichsregelung lediglich eine EEG-Umlage von 0,05 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Ein Teil der privilegierten Unternehmen muss dabei aufgrund einer Selbstbehaltregelung zwar noch 10% seines Stroms mit voller EEG-Umlage abnehmen. Mit einer resultierenden Umlage von rd. 0,4 Cent pro Kilowattstunde liegen die EEG-Kosten auch dieser Unternehmen jedoch sehr deutlich unter der von den nicht privilegierten Stromkunden zu tragenden Umlage (2011: 3,5 Cent pro Kilowattstunde).
Das Gesamtvolumen der hieraus resultierenden Begünstigung, die im Gegenzug bei allen anderen Stromkunden zu steigenden EEG-Kosten führt, liegt bereits nach den im Oktober letzten vorgelegten ersten Abschätzungen der Übertragungsnetzbetreiber 2011 in einer Größenordnung von über zwei Milliarden Euro. Es zeichnet sich dabei ab, dass die tatsächliche Inanspruchnahme der Regelung in diesem Jahr infolge der anspringenden Konjunktur über Abschätzungen liegen dürfte.
Nähere Einzelheiten werden in einem Hintergrundpapier des BMU erläutert. Dieses enthält inzwischen (Stand 15. 10. 2011) auch erste Hinweise zu den erheblichen Änderungen, die die Besondere Ausgleichsregelung im Zuge der zum 1. Januar 2012 in Kraft tretenden Novelle des EEG erfahren hat: Durch eine Absenkung der bisherigen Schwellenwerte wird der Kreis möglicher Nutznießer der Regelung ab 2013 deutlich vergrößert. Eine Anpassung der grundlegenden Berechnungsmethodik sorgt dafür, dass Wettbewerbsverzerrungen zwischen Nutznießern und nicht privilegierten Unternehmen deutlich verringert werden. Außerdem wurden Missbrauchsmöglichkeiten eingeschränkt.
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