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Gesetze / Verordnungen
Biomasseverordnung
Verordnung und Begründung
Stand: 18. August 2005
1. Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung tritt in Kraft
Einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt I (BGBl. Teil I Nr. 49 vom 17. August 2005 Seite 2419) tritt am 18. August 2005 die 1. Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung in Kraft. Die Biomasseverordnung regelt für den Anwendungsbereich der Vergütungsregelung für Strom aus Biomasse im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welche Stoffe als Biomasse anerkannt werden.
Die Biomasseverordnung von 21. Juni 2001 hat sich in der Praxis bewährt, wie nicht zuletzt die positive Entwicklung bei der Stromerzeugung aus Biomasse belegt. Durch die zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen der Rechtslage bei der Entsorgung tierischer Nebenprodukte ergab sich allerdings ein Anpassungsbedarf bei Regelungen zu diesen Stoffen in der Biomasseverordnung. Die Änderung betrifft deshalb ausschließlich § 3 Nr. 9 der Biomasseverordnung. Bisher erfolgte an dieser Stelle ein Bezug auf das inzwischen außer Kraft getretene Tierkörperbeseitigungsgesetz, nun werden die Biomasseeigenschaften tierischer Nebenprodukte an den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1774/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten festgemacht. Die Anerkennung bzw. Nichtanerkennung bestimmter tierischer Nebenprodukte als Biomasse bleibt dabei unverändert.
Biomasseverordnung in der ab 18. August 2005 gültigen Fassung
Die Biomasseverordnung regelt für den Anwendungsbereich der Vergütungsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (§ 8 - Vergütung für Strom aus Biomasse) welche Stoffe als Biomasse anerkannt werden, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung angewandt werden dürfen und welche Umweltanforderungen dabei einzuhalten sind.
1. Änderungsverordnung zur Biomasseverordnung vom 9. August 2005
Hinweis: Das PDF-Dokument (unterschrieben mit "Bundesanzeiger") ist ein Service von
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Begründung zur 1. Änderungsverordnung zur Biomasseverordnung
(Bundestags-Drucksache 15/5666)
Begründung zur Biomasseverordnung vom 21. Juni 2001
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