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EEG-Härtefallregelung
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hier, um zum zweiten Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (Solarstromförderung) zu gelangen.
Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 21. Juli 2003, Seite 1459.
Die Härtefallregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist am 22. Juli 2003 in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass Unternehmen, die an einer Abnahmestelle mehr als 100 GWh Strom abnehmen und deren Stromkosten einen Anteil von mehr als 20 Prozent an der Bruttowertschöpfung
aufweisen, mit maximal 0,05 Cent/kWh belastet werden.
Mit der Umsetzung der Härtefallklausel ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beauftragt. Dieses hat zur Umsetzung der Härtefallregelung ein Merkblatt erstellt, dass Unternehmen, die die Kriterien des Gesetzes erfüllen, bei der Antragstellung
unterstützt.
Hinweis: Das PDF-Dokument (unterschrieben mit "Bundesanzeiger") ist ein Service von
www.bundesanzeiger.de. Dieses Angebot ist nur als Leseversion ausgestaltet und berechtigt nicht zu einer darüber hinaus gehenden Verwendung.
Das Dokument kann beim Bundesanzeiger kostenpflichtig erworben werden.
Weitere Informationen:
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BMU-Pressemitteilung vom 19.05.2003 "Industriestrom ist billiger geworden"
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BAFA-Internetseite > Aufgaben > Energie > Härtefallregelung EEG
Wichtig: Mit dem neuen EEG (v. 21.07.20004) und der damit verbundenen Neuregelung wurden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zwei Merkblätter erstellt, welche das Antragsverfahren für den Bereich der besonderen Ausgleichsregelung (§ 16 EEG)
erläutern. Weitere Informationen können Sie unter
www.bafa.de nachlesen.
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