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Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 21. Juli 2003, Seite 1459.

Die Härtefallregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist am 22. Juli 2003 in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass Unternehmen, die an einer Abnahmestelle mehr als 100 GWh Strom abnehmen und deren Stromkosten einen Anteil von mehr als 20 Prozent an der Bruttowertschöpfung aufweisen, mit maximal 0,05 Cent/kWh belastet werden.
Mit der Umsetzung der Härtefallklausel ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beauftragt. Dieses hat zur Umsetzung der Härtefallregelung ein Merkblatt erstellt, dass Unternehmen, die die Kriterien des Gesetzes erfüllen, bei der Antragstellung unterstützt.

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Weitere Informationen:
- BMU-Pressemitteilung vom 19.05.2003 "Industriestrom ist billiger geworden"
- BAFA-Internetseite > Aufgaben > Energie > Härtefallregelung EEG

Wichtig: Mit dem neuen EEG (v. 21.07.20004) und der damit verbundenen Neuregelung wurden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zwei Merkblätter erstellt, welche das Antragsverfahren für den Bereich der besonderen Ausgleichsregelung (§ 16 EEG) erläutern. Weitere Informationen können Sie unter www.bafa.de nachlesen.


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