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EU / International
EU-Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung
EU-Richtlinie
EU-Richtlinie zur Förderung der Erneuerbaren Energien ist in Kraft getreten
Stand: September 2001
Der Rat der Europäischen Union hat am 27. September 2001 im schriftlichen Verfahren die Richtlinie für erneuerbare Energien endgültig verabschiedet. Sie trat mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 27.10.2001 in Kraft. Mit der Richtlinie werden für den Strombereich die Grundlagen dafür geschaffen, den Anteil der erneuerbaren Energien amgesamten EU-Energieverbrauch bis 2010 auf 12% zu verdoppeln. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden für alle Mitgliedsstaaten indikative Richtziele für den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch festgelegt. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion der gesamten EU soll danach von knapp 14% im Jahr 1997 auf rund 22% im Jahr 2010 steigen. Für Deutschland besteht das Richtziel der Steigerung auf 12,5% bis 2010. Dies entspricht einer Verdoppelung gegenüber rund 6,25% im Jahr 2000. Den Mitgliedsstaaten ist es dabei freigestellt, welche Instrumentesie zur Erreichung ihrer jeweiligen Richtziele verwenden.
Mitteilung der Europäischen Kommission an den Rat und das Europäische Parlament
Der Anteil erneuerbarer Energien in der EU
Stand: 26.05.2004
In der Mitteilung der Europäischen Kommission wird der Stand der Entwicklung erneuerbarer Ernergien in der Europäischen Union untersucht. Sie ist der offizielle Bericht, den die Kommission gemäß Artikel 3 der Richtlinie 2001/77/EG, vorlegen muss, um den Fortschritt der EU-15 im
Hinblick auf die nationalen Ziele für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen zu bewerten. Deutschland befindet sich demnach auf dem richtigen Kurs (Seite 15 des Berichts).
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