Stand: Mai 2010
Strom aus Sonnenenergie
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird die vorrangige Abnahme, Übertragung und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien geregelt. Der Deutsche Bundestag hat am 06. Mai 2010 die Novelle des EEG beschlossen. Aktuelle Informationen zum EEG erhalten Sie
hier.
Daneben werden Investitionen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien durch verschiedene Programme gefördert.
Wer sich für die Errichtung, die Erweiterung oder den Erwerb von Photovoltaik-Anlagen interessiert, kann sich zum Beispiel bei der KfW-Bankengruppe über das Förderprogramm "Erneuerbare Energien, Variante Standard" informieren. Dieses Programm wendet sich z.B. an
- Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen, die den erzeugten Strom einspeisen,
- freiberuflich Tätige,
- in- und ausländische Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
- Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind,
- Fondsgesellschaften.
Nähere Informationen zu allen Förderprogrammen der KfW- Bankengruppe erhalten Sie im Internet unter
http://www.kfw.de.
Daneben bietet die KfW auch telefonische sowie persönliche Beratung an.
-
Druckversion
-
Notizzettel
-
Seite empfehlen




