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Stand: Dezember 2007


Antragsverfahren

Das Bundesumweltministerium fördert Forschung und Entwicklung im Bereich erneuerbarer Energien. Antragsberechtigt sind in der Regel Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Verbände und Stiftungen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen jeweils mit Sitz in Deutschland. Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf den Internetseiten des Projektträger Jülich (PTJ).
Anfragen und Förderanträge zu Photovoltaik, Niedertemperatur-Solarthermie, Windkraft, Geothermie, solarthermischen Kraftwerken sowie Wasserkraft und Meeresenergie sind an den Projektträger zu richten.

Skizzen- bzw. Antragsformulare sowie Merkblätter und Richtlinien sind erhältlich unter:
http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.html.