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Startseite6. Dezember 2007
Hinweis: Alte Richtlinien - Die aktuelle Fassung finden Sie in der rechten Spalte
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
Ein zentrales Ziel der Förderung nach diesen Richtlinien ist es, durch Investitionsanreize den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt zu stärken und so zur Senkung deren Kosten und zur Verbesserung von deren Wirtschaftlichkeit beizutragen. Ab dem Jahr 2008 werden mit der neu eingeführten Innovationsförderung für neuartige oder besonders innovative Technologien nach Maßgabe dieser Richtlinien besondere Anreize für die Marktentwicklung gesetzt.
Mit der Richtlinienänderung vom 17. Juni 2008 zu den Richtlinien vom 5. Dezember 2007 wurde der Kesseltausch-Bonus bei gleichzeitiger Erstinstallation von Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung über den 30. Juni 2008 hinaus bis Ende 2009 verlängert und gleichzeitig auf Solarkollektoren zur alleinigen Warmwasserbereitung ausgeweitet.
Bitte beachten Sie auch die
Hinweise zum Download.
Weitere Informationen:
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20.08.2008: Geld vom Staat für klimafreundliche
Unternehmen, KfW-Programm Erneuerbare Energien startet
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17.06.2008: Bundesumweltministerium verlängert
Kesseltausch-Bonus im Marktanreizprogramm
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06.12.2007: Neues Marktanreizprogramm für
erneuerbare Energien im Wärmemarkt 2008
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Übersicht zur Förderung mit einem
Investitionszuschuss (Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft)
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Übersicht zur Förderung mit einem
Tilgungszuschuss (Antragsstelle: KfW-Förderbank über jede beliebige Hausbank)
