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Stand: April 2007



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Ausführungsbestimmungen zu Nr. 7.3 und 9.2.1 der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 12. Januar 2007

Gemäß Nr. 9.2.1 der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 12. Januar 2007 (Förderrichtlinie) können besonders innovative Anwendungen der in dieser Förderrichtlinie geregelten Fördertatbestände oder Anlagen mit innovativen Anlagenteilen mit einem Innovationsbonus gefördert werden.


Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Download.

Weitere Information:
  • Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt