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Stand: Juni 2008



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Abschlussbericht des Beratungsvorhabens "Verbesserte Netzintegration von Windenergieanlagen im EEG 2009"

Der Anschluss und die Vergütung des Stroms von neu an das Netz gehenden Windenergieanlagen an Land wird durch das EEG 2009 erstmals an die Vorraussetzung geknüpft, dass bestimmte technische Anforderungen an die Netzintegration der Anlagen erfüllt werden. Somit soll ein Mindeststandard für die verbesserte Netzintegration und an das Verhalten von Windenergieanlagen im Fehlerfall geschaffen werden. Durch die gesetzliche Verankerung technischer Anforderungen wird dem Aspekt der Netzintegration von Windenergieanlagen eine besondere Bedeutung zugeschrieben. Ebenfalls wird ein Anreiz zur freiwilligen Nachrüstungen von Altanlagen durch das neue EEG gegeben. Mit den beiden Regelungen wurde u.a. auf die Ergebnisse der dena-Netzstudie reagiert, die Handlungsbedarf indentifiziert hat. Auf Grundlage der Ergebnisse des Beratungsvorhabens "Verbesserte Netzintegration von Windenergieanlagen im EEG 2009" soll die Rechtsverordnung nach § 64 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 erarbeitet werden.


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