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Stand: 01.01.2009


Presseinformationen:
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz soll zu einem dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmebereich führen: Von heute 6,6 Prozent soll der Anteil bis 2020 auf 14 Prozent steigen. Dass eine solche Entwicklung möglich ist, hat das EEG im Strombereich bewiesen.

Klima- und Ressourcenschutz, Reduzierung der Importabhängigkeit und größere Stabilität der Energiepreise, positive Arbeitsplatzeffekte – die Vorteile erneuerbarer Energien sind offensichtlich. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind ausgereifte und moderne Technik – vielfach "made in Germany". Damit machen uns erneuerbare Energien nicht nur unabhängiger von Energieimporten und Energiepreissteigerungen, sie fördern auch den Wirtschaftsstandort Deutschland, an dem zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen.



Auf einen Blick: Das neue Wärmegesetz



Hintergrundinformationen zu erneuerbaren Energien im Wärmemarkt



Praxisbeispiel: Heizen mit Holz und Solar

Zweifamilienhaus mit Holzpelletkessel und thermischer Solaranlage



Praxisbeispiel: Solaranlagen zur Wärmeerzeugung

Einfamilienhäuser mit thermischer Solaranlage



Praxisbeispiel: Wärmepumpe

Vierfamilienhaus heizt mit Geothermie



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