Startseite Gesetze / Verordnungen Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2009

Stand: April 2009


Direktverbrauch des neuen EEG 2009 auf die Umsatzsteuer


Steuerrechtliche Auswirkungen des Direktverbrauchs von Strom aus Photovoltaikanlagen (§ 33 Abs. 2 EEG 2009)

Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) können den in ihren Anlagen produzierten Strom ins Netz einspeisen und wie bisher die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch nehmen. Künftig können sie den Strom ganz oder teilweise auch direkt selbst verbrauchen und ebenfalls hierfür eine Vergütung in Anspruch nehmen.

Alle Betreiber von PV-Anlagen, die ab 1. Januar 2009 in Betrieb genommen werden, können diese Neuregelung nutzen.

In der Öffentlichkeit ist wiederholt diskutiert worden, ob der Direktverbrauch des Stroms aus der PV-Anlage steuerliche Nachteile haben kann. Die Auffassung des Bundesumweltministeriums hierzu ist in dem nebenstehenden Hintergrund-Dokument dargelegt.


BMF-Schreiben

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Frage der Bemessungsgrundlage des Direktverbrauchs bei Photovoltaikanlagen und zum Vorsteuerabzug des Anlagenbetreibers.

Das Schreiben des BMF ist im Bundessteuerblatt, Teil 1 veröffentlicht.


Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Download.

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