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Gesetze / Verordnungen
Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEG 2009
Stand: April 2009
Direktverbrauch des neuen EEG 2009 auf die Umsatzsteuer
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Hintergrund
Steuerrechtliche Auswirkungen des Direktverbrauchs von Strom aus Photovoltaikanlagen (§ 33 Abs. 2 EEG 2009)
Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) können den in ihren Anlagen produzierten Strom ins Netz einspeisen und wie bisher die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch nehmen. Künftig können sie den Strom ganz oder teilweise auch direkt selbst verbrauchen und ebenfalls hierfür eine Vergütung in Anspruch nehmen.
Alle Betreiber von PV-Anlagen, die ab 1. Januar 2009 in Betrieb genommen werden, können diese Neuregelung nutzen.
In der Öffentlichkeit ist wiederholt diskutiert worden, ob der Direktverbrauch des Stroms aus der PV-Anlage steuerliche Nachteile haben kann. Die Auffassung des Bundesumweltministeriums hierzu ist in dem nebenstehenden Hintergrund-Dokument dargelegt.
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Schreiben
BMF-Schreiben
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Frage der Bemessungsgrundlage des Direktverbrauchs bei Photovoltaikanlagen und zum Vorsteuerabzug des Anlagenbetreibers.
Das Schreiben des BMF ist im Bundessteuerblatt, Teil 1 veröffentlicht.
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