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Stand: Mai 2009



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Gutachten
 


 

Bericht der Bundesregierung über ein Konzept zur Förderung, Entwicklung und Markteinführung von geothermischer Stromerzeugung und Wärmenutzung

Der Bericht der Bundesregierung beschreibt den Stand der Geothermienutzung in Deutschland. Er analysiert die Aktivitäten der Bundesregierung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und gibt Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Es werden die Änderungen der Förderinstrumente, die wesentlichen Ergebnisse der Forschungsförderung, die Erkenntnisse zu den Umweltauswirkungen und der Rechtsrahmen beschrieben, analysiert und bewertet. Die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Förderung der Geothermienutzung (z.B. im Erneuerbare-Energien-Gesetz, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Marktanreizprogramm und in der Forschungsförderung) werden nach Auffassung der Bundesregierung zu einer deutlichen Marktbelebung führen. Seit 2004 ist ein gestiegenes Interesse an der Realisierung von Geothermieprojekten zu verzeichnen. Dies verdeutlichen die rund 180 Erlaubnisse und Bewilligungen zur Aufsuchung von geothermischen Ressourcen, die zum derzeitigen Stand erteilt sind. Nach Branchenangaben sind durch die aktuellen Gesetzesänderungen und die neuen Förderbedingungen im Marktanreizprogramm rund 20 Projektplanungen im Jahr 2008 mit einem Investitionsvolumen von voraussichtlich rund 200 Mio. Euro neu initiiert worden. Der Bericht wurde am 13. Mai 2009 im Kabinett beschlossen und anschließend dem Deutschen Bundestag übersandt.

Wichtige Empfehlungen für den weiteren Ausbau der geothermischen Nutzung umfassen:

  • die Evaluation der Wirksamkeit und des Zusammenspiels der Förderinstrumente, insbesondere vor dem Hintergrund der Finanzkrise
  • die Stärkung der Forschungsaktivitäten mit einem Schwerpunkt im Bereich der petrothermalen Geothermieprojekte und
  • die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen und zwar beim Zugang zu geologischen Daten.

Weitere Hintergrundinformation:

Das Bundesumweltministerium hat als Grundlage für den Bericht ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Das Rechtsgutachten beschreibt den aktuell geltenden Rechtsrahmen, identifiziert Hemmnisse und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf.


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