Startseite

Stand: 03.11.2009


Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009 mit den aktuellen Vergütungssätzen

Bei dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) handelt es sich grundsätzlich um ein Gesetz, das alleine die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit oder anderen staatlichen Stellen werden keine Rechte eingeräumt, bei Konflikten zwischen den Beteiligten einzugreifen. Streitigkeiten bei der Anwendung des EEG können nur von den zuständigen Gerichten verbindlich geklärt werden, darüber hinaus werden von der Clearingstelle EEG verschiedene Verfahren angeboten, um Anwendungs- und Auslegungsfragen zum EEG zu klären. In diesem Sinne sollen diese Hinweise für die beteiligten Akteure bestehende Zweifelsfragen klären.

Aktuelle Vergütungssätze (PDF-Dokument, 495 KByte, barrierefrei)