Stand: 13.11.2009
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für modulare Anlagen
Am Donnerstag, dem 12. November 2009, hat der Bundestag in erster Lesung über das Wachstumsbeschleunigungsgesetz beraten. Mit Artikel 12 dieses Gesetzes soll – wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehen – auch das Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geändert werden.
Durch die vorgeschlagene Änderung können Betreiber modularer Anlagen, die bereits vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, wieder mit der von ihnen bei der Errichtung der Anlagen erwarteten höheren Einspeisevergütung rechnen. Dies betrifft insbesondere so genannte Biogasanlagenparks. In der Vergangenheit wurden Anlagenparks errichtet, die aus jeweils mehreren weitgehend selbständigen Anlagen bestehen. Diese Anlagenparks mussten infolge der Neuregelungen im EEG 2009 zum Teil erhebliche Vergütungseinbußen hinnehmen.
Der nun vorliegende Gesetzentwurf bewirkt, dass diese Vergütungseinbußen rückgängig gemacht werden. Vor diesem Hintergrund soll die Änderung des EEG noch in diesem Jahr beschlossen werden und rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
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