Sie befinden sich in diesem Bereich der Seite:
Startseite
Gesetze / Verordnungen
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Studien zum EEG
Stand: Juli 2009
Wissenschaftliche Begleitung bei der fachlichen Ausarbeitung eines Kombikraftwerksbonus gemäß der Verordnungsermächtigung § 64 EEG 2009
Studie
Nach der Verordnungsermächtigung in § 64 Absatz 1 Punkt 6 EEG 2009 "...zur verbesserten Integration des Stroms aus Erneuerbaren Energien..." kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Deutschen Bundestages eine entsprechende Verordnung erlassen.
In diesem Vorhaben zur wissenschaftlichen Begleitung des BMU wird die Einführung eines Kombikraftwerks-Bonus (K-Bonus) vorgeschlagen. Die Herleitung der Ziele, die Rahmenbedingungen und die Ausgestaltung sowie Beispiele und zu erwartende Gesamtkosten des K-Bonus für ausgewählte Szenarien werden in diesem Bericht dargestellt.
-
Druckversion -
Notizzettel -
Seite empfehlen
Bitte beachten Sie auch die
Hinweise zum Download.




