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StartseiteStand: 23.12.2009
Entlastung für stromintensive Unternehmen bei Energiekosten
Unternehmen, die aus produktionstechnischen Gründen besonders viel Strom verbrauchen, werden im kommenden Jahr durch eine Ausgleichsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erneut bei ihren Energiekosten entlastet. Hiervon werden etwa 510 Unternehmen des produzierenden Gewerbes, darunter Aluminiumhütten sowie rund 50 Bahnunternehmen, profitieren. Die Entlastung wird voraussichtlich bei gut einer Milliarde Euro liegen.
Nach dem EEG werden die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien auf die Stromverbraucher und -verbraucherinnen umgelegt. Für besonders stromintensive Unternehmen hält das Gesetz eine Ausgleichsregelung bereit, die insbesondere ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern soll. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jetzt über die eingereichten Anträge entschieden und zum Jahresende Bescheide versandt.
Demnach werden im Jahr 2010 insgesamt 560 Unternehmen von der Ausgleichsregelung des EEG profitieren - fast 10 Prozent mehr als im Vorjahr. Im laufenden Jahr wird die Entlastung bei rund 650 Millionen Euro liegen, 2010 voraussichtlich bei etwa 1,1 Milliarden Euro. Auf diese Weise sollen die Folgen der im nächsten Jahr steigenden EEG-Umlage aufgefangen werden. Diese ist bei begünstigten Unternehmen auf 0,05 Cent pro Kilowattstunde begrenzt.
Im Gegenzug zu ihrer Entlastung, die gleichzeitig die Stromkosten aller übrigen Stromabnehmer geringfügig erhöht, mussten die Nutznießer der Ausgleichsregelung in diesem Jahr erstmals nachweisen, dass sie ihre betrieblichen Energieeinsparpotentiale systematisch erfassen und bewerten. Dadurch wird verhindert, dass die Regelung ungewollt ineffiziente Stromnutzung belohnt.
