Gesetzliche Regelungen für die Wasserkraft
Auf Bundesebene wurden auf der Grundlage von europäischen Richtlinien (UVP-RL, Flora-Fauna-Habitat (FFH)-RL,
Wasserrahmenrichtlinie - WRRL) Gesetze für die Errichtung und den Betrieb von Wasserkraftwerken erlassen. Hierzu
gehören:
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Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
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Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
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Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
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Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Neuregelung des Wasserrechts zum 1. März 2010
Infolge der Föderalismusreform I wurde die Rahmengesetzgebungskompetenz für das Wasserrecht in eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes überführt (Art. 74 Abs. 1 Nr. 32 GG). Das bisher geltende rahmenrechtliche Wasserhaushaltsgesetz (BGBl. I 2002, S. 3245, zuletzt
geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 22.12.2008, BGBl. I, S. 2986) wird daher zum 1. März 2010 durch eine bundesrechtliche Vollregelung (Art. 1 des
Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts, BGBl. I, S. 2585)
abgelöst. Die Länder können gem. Art. 72 Abs. 3 Nr. 5 GG vom Bundesrecht abweichende Regelungen treffen, sofern es sich nicht um "stoff- und anlagenbezogene" Vorgaben handelt. Inwieweit die Länder von ihrer Abweichungskompetenz Gebrauch machen werden, bleibt
abzuwarten.
Bis die Neuregelung in Kraft tritt, gelten das Rahmenrecht des Bundes sowie ausfüllendes Landesrecht zunächst fort.
Regelungen der Bundesländer
Im Rahmen der Bundesgesetze haben die einzelnen Bundesländer Deutschlands eigene Regelungen für die Genehmigung von Wasserkraftwerken erlassen. Folgende Liste gibt einen Überblick über vorhandene Regelungen.
- Landeswassergesetz
- Landesnaturschutzgesetz
- Landesfischereigesetz
- Verschiedene Erlasse
- Landeswassergesetz
- Erlasse, Grundsätze, sonstige Regelungen
- Keine landesspezifischen Regelungen
- Zuständigkeit aus: Berliner Wassergesetz
- Landesfischereigesetz / Landesfischereiordnung
- Bremisches Wassergesetz
- Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft
- Verschiedene Erlasse
- Zuständig: Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur, Landräte sowie Oberbürgermeister
- Landeswassergesetz
- Verschiedene Erlasse
- Landeswassergesetze
- Verschiedene Erlasse
- Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz
- Saarländische Wassergesetz
- Landeswassergesetz
- Landesfischereigesetz
- Verschiedene Erlasse
- Landeswassergesetz
- Verschiedene Erlasse
- Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein
- Landeswassergesetz
- Landesfischereigesetz
- Richtlinie
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