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Gesetze / Verordnungen
Wärmegesetz (EEWärmeG)
Bund
Stand: September 2011
Mietrechtliche Umsetzung der Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude
Am 1. Mai 2011 ist die Novelle des EEWärmeG in Kraft getreten. Durch diese Novelle ist die
Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU umgesetzt worden. Zentraler Inhalt ist die Einführung einer Vorbildfunktion der
öffentlichen Hand: Künftig muss bei allen öffentlichen Gebäuden, die grundlegend renoviert werden, die Wärme- und Kälteversorgung anteilig auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Dies gilt sowohl für Gebäude, die im Eigentum der öffentlichen Hand
stehen, als auch für Gebäude, die die öffentliche Hand ab dem 1. Mai 2011 anmietet. In diesem Falle muss die Einhaltung der Vorbildfunktion bereits im Mietvertrag berücksichtigt werden. Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat die
Berliner Rechtsanwältin Margarete von Oppen mit Herrn Prof. Dr. Stefan Klinski die mietvertragliche Umsetzung der Vorbildfunktion untersucht und aufbereitet. Die Darstellung, die hier heruntergeladen werden kann, beschreibt, wie die Vorbildfunktion in den Mietverträgen berücksichtigt
werden kann, und bietet mit Hilfe konkreter Musterformulierungen eine praktische Handreichung für die öffentliche Hand, insbesondere die betroffenen Kommunen.
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