Startseite Gesetze / Verordnungen Wärmegesetz (EEWärmeG) Bund

Stand: September 2011



pdf
259 KByte

barrierefrei
 


 


 

Mietrechtliche Umsetzung der Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude

Am 1. Mai 2011 ist die Novelle des EEWärmeG in Kraft getreten. Durch diese Novelle ist die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU umgesetzt worden. Zentraler Inhalt ist die Einführung einer Vorbildfunktion der öffentlichen Hand: Künftig muss bei allen öffentlichen Gebäuden, die grundlegend renoviert werden, die Wärme- und Kälteversorgung anteilig auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Dies gilt sowohl für Gebäude, die im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, als auch für Gebäude, die die öffentliche Hand ab dem 1. Mai 2011 anmietet. In diesem Falle muss die Einhaltung der Vorbildfunktion bereits im Mietvertrag berücksichtigt werden. Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat die Berliner Rechtsanwältin Margarete von Oppen mit Herrn Prof. Dr. Stefan Klinski die mietvertragliche Umsetzung der Vorbildfunktion untersucht und aufbereitet. Die Darstellung, die hier heruntergeladen werden kann, beschreibt, wie die Vorbildfunktion in den Mietverträgen berücksichtigt werden kann, und bietet mit Hilfe konkreter Musterformulierungen eine praktische Handreichung für die öffentliche Hand, insbesondere die betroffenen Kommunen.


Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Download.