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Stand: April 2007
Ausführungsbestimmungen zu Nr. 7.3 und 9.2.1 der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 12. Januar 2007
Gemäß Nr. 9.2.1 der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 12. Januar 2007 (Förderrichtlinie) können besonders innovative Anwendungen der in dieser Förderrichtlinie geregelten Fördertatbestände oder Anlagen mit innovativen Anlagenteilen mit einem Innovationsbonus gefördert werden.
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Weitere Information:
- Richtlinien [/] zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
