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StartseiteStand: Juni 2010
So arbeitet das Ministerium
Organisation und Verantwortung
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - kurz: Bundesumweltministerium oder BMU - ist innerhalb der Bundesregierung verantwortlich für die Umweltpolitik des Bundes. Schutz vor Umweltgiften und Strahlung, kluger und sparsamer Umgang mit Rohstoffen und Energie sowie Erhalt der Pflanzen- und Artenvielfalt sind nur einige Ziele des Bundesumweltministeriums.
Das übergreifende Leitbild unserer Umweltpolitik ist die Idee der Nachhaltigkeit. Das heißt praktisch gewendet: Wir brauchen eine Entwicklung, die sowohl ökologisch verträglich als auch sozial gerecht und wirtschaftlich leistungsfähig ist.
An der Spitze des Ministeriums steht der Bundesumweltminister. Er leitet das Ministerium und vertritt es im Bundeskabinett. Ihm unmittelbar zur Seite stehen der Leitungs- und Kommunikationsstab. Zum Leitungsstab gehören neben dem Ministerbüro die Referate "Kabinett und Parlament" sowie "Gesellschaftspolitische Grundsatzfragen, Verbändeangelegenheiten". Der Kommunikationsstab ist in enger inhaltlicher Abstimmung mit dem Minister für die strategische und kommunikative Ausrichtung des Ministeriums verantwortlich. Dieser setzt sich aus den Bereichen Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Bürgerkommunikation sowie Reden und Analysen zusammen.
Stellvertreter des Ministers ist der Staatssekretär. Er hat - wie der Minister - ein Weisungsrecht gegenüber allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums. Schließlich gehören zur Leitung des Ministeriums zwei Parlamentarische Staatssekretärinnen. Sie sind Mitglieder des Parlaments - also Abgeordnete des Deutschen Bundestages. Sie vertreten den Minister beispielsweise bei Erklärungen vor dem Bundestag, dem Bundesrat sowie bei Sitzungen der Bundesregierung.
Fachlich und entlang der inhaltlichen Schwerpunkte gliedert sich das Bundesumweltministerium in sechs Abteilungen. Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Abteilung schwankt zwischen etwa 80 und mehr als 200 Personen. An der Spitze stehen die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter. Sie haben die Aufgabe, ihre Abteilung zu steuern und die Arbeit der Facheinheiten zu koordinieren. Zugleich halten sie engen Kontakt zu Minister und Staatssekretär. Jede Abteilung besteht wiederum aus Unterabteilungen. Im Einzelnen sieht das Ganze wie folgt aus:
Abteilung ZG: Zentralabteilung, Grundsatzangelegenheiten des Umweltschutzes
Sie ist die Grundsatzabteilung im Bundesumweltministerium und besteht aus drei Unterabteilungen. Diese erkennt man daran, dass der Abkürzung ZG eine römische Ziffer nachgestellt wird. ZG I kümmert sich um die Verwaltung - etwa von Personal und Geld. ZG II befasst sich mit der Zusammenarbeit mit den Bundesländern und den Kommunen. Hinzu kommen Forschungsvorhaben, die Förderung von Umweltprojekten und die Umweltbildung. ZG III schließlich beschäftigt sich mit grundsätzlichen, umweltrechtlichen und wirtschaftlichen Fragen der Umweltpolitik.
Abteilung KI: Klimaschutz, Umwelt und Energie, erneuerbare Energien, internationale Zusammenarbeit
Sie gliedert sich ebenfalls in drei Unterabteilungen. KI I kümmert sich rund um das Thema Umwelt und Energie. KI II befasst sich mit der internationalen Zusammenarbeit - zum Beispiel den internationalen Klimaverhandlungen - und KI III mit der Erforschung und Förderung erneuerbaren Energien.
Abteilung RS: Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen, Strahlenschutz, nukleare Ver- und Entsorgung
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist das für die kerntechnische Sicherheit, den Strahlenschutz und die nukleare Ver- und Entsorgung zuständige Bundesministerium. Es trägt die gesamtstaatliche Verantwortung für den wirksamen Schutz von Mensch, Umwelt und Sachgütern vor nuklearen Gefahren und Risiken sowie vor der schädlichen Wirkung von Strahlung. Zu den Aufgaben der Abteilung RS gehören die Weiterentwicklung von Atom- und Strahlenschutzrecht, die zugehörige Normkonkretisierung, die Aufsicht über das atomrechtliche Handeln der Behörden der Länder im Rahmen der Bundesaufsichtsverwaltung sowie die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet.
Auch die Abteilung RS besteht aus drei Unterabteilungen. RS I kümmert sich um die Sicherheit kerntechnischer Anlagen, insbesondere der Atomkraftwerke. RS II sorgt für Strahlenschutz. RS III beschäftigt sich vor allem mit der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie mit dem Stilllegen von Atomkraftwerken.
Abteilung WA: Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Hier gibt es ebenso in drei Unterabteilungen. WA I arbeitet speziell für den Schutz der Gewässer und der Meeresumwelt. WA II befasst sich vor allem mit dem Vermeiden, Verwerten und Entsorgen von Abfällen. Bodenschutz und ökologische Ressourceneffizienz sind Aufgabenbereiche der Unterabteilung WA III.
Abteilung IG: Umwelt und Gesundheit, Immissionsschutz, Anlagensicherheit und Verkehr, Chemikaliensicherheit
Sie gliedert sich in zwei Unterabteilungen. IG I kümmert sich um den Schutz vor Luftbelastungen und Lärm. IG II sorgt für die Sicherheit von Chemikalien.
Abteilung N: Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung
Auch hier gibt es zwei Unterabteilungen. N I beschäftigt sich mit dem Schutz der Natur. Bei N II geht es um eine nachhaltige Nutzung der Natur - beispielsweise bei Sport und Tourismus.
Die Referate als operative Arbeitsebene
Jede Unterabteilung besteht aus mehreren Referaten. Sie befassen sich mit einem fest umrissenen Thema, erarbeiten Gesetzesvorlagen, entwickeln Förderprogramme oder erarbeiten Strategien zu den aktuellen umweltpolitischen Fragen aus nationaler, europäischer oder internationaler Perspektive. Jedes Referat hat mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Bürosachbereiter/innen, Sachbearbeiter/innen, Referentinnen, Referenten - und wird von einer Referatsleiterin oder einem Referatsleiter gesteuert.
Gründliche Abstimmungsprozesse
Der Minister oder der Staatssekretär müssen nicht über jede einzelne Angelegenheit im Ministerium informiert sein. Grundsätzlich entscheiden die jeweiligen Ebenen - also Referatsleitung, Unterabteilungsleitung, Abteilungsleitung - selbst, ob eine Angelegenheit so wichtig ist, dass der oder die Vorgesetzte informiert oder um eine Entscheidung gebeten wird. In der Verwaltungssprache werden diese einzelnen Angelegenheiten und Zusammenstellungen von Akten etwa zu Gesetzesvorhaben, Projekten, Initiativen "Vorgang" oder "Verwaltungsvorgang" genannt.
Bei wichtigen Fragen allerdings geht ein Vorgang vom Referat über die Unterabteilungsleitung und die Abteilungsleitung bis zum Staatssekretär oder zum Minister. Das kann als Papierausdruck in einer Aktenmappe passieren oder auch per E-Mail. Ist die jeweilige Person einverstanden, signalisiert sie mit ihrem Namenskürzel, dass sie diese Vorlage gelesen hat und ihr zustimmt. Im Verwaltungsjargon heißt das "Mitzeichnung". Aber sie kann auch handschriftlich etwas auf die Vorlage schreiben - Fragen, Anregungen oder Kommentare.
Damit nachher erkannt wird, wer was geschrieben hat, haben die jeweiligen Hierarchie-Ebenen verschiedene Farben: So schreibt ein Abteilungsleiter zum Beispiel mit Blau, der Staatssekretär mit Rot, der Minister mit Grün. Eilige Angelegenheiten werden natürlich mit einem "Eilt" versehen, damit sie als Erstes bearbeitet werden, wenn sie auf dem Schreibtisch oder dem E-Mail-Eingang im Computer landen.
Oft müssen auch andere Ministerien - die Ressorts - bei Maßnahmen oder Gesetzen beteiligt werden: im Rahmen der so genannten Ressortabstimmung. Das hat damit zu tun, dass viele komplexe Fragen die Zuständigkeiten verschiedener Ministerien berühren.
Erarbeitet das Bundesumweltministerium zum Beispiel einen Vorschlag für ein Gesetz, so muss es die vom Gesetzentwurf betroffenen Bundesministerien frühzeitig bei den Vorarbeiten und der Ausarbeitung einbeziehen. Diese Abstimmungen wirken von außen betrachtet manchmal zwar recht aufwendig, zahlen sich aber aus: Denn schon am Anfang der Überlegungen können Einwände und Ergänzungen von anderen Seiten berücksichtigt werden, Fehler oder Unstimmigkeiten werden gefunden.
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- Struktur:
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- Haushalt:
Aufteilung der Bundes-Milliarden für den Umweltschutz
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