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Kurzlink: www.erneuerbare-energien.de/P385/

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Fragen und Antworten

Photovoltaik effektiv nutzen

Welche Auswirkung auf die Versicherungspflichten oder steuerlichen Fragen gibt es?

Photovoltaikanlagen zu betreiben, ist eine unternehmerische Tätigkeit, allerdings muss man bei den im privaten Ein- und Zweifamilienhaus üblichen Anlagengrößen meistens (bis 3kWpeak) kein Gewerbe anmelden. Auswirkungen können steuerrechtlich hinsichtlich Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer sowie bei der Gebäudehaftpflicht- und Krankenversicherung bestehen. Bei Anlagen im Eigentum von Vereinen kann die Gemeinnützigkeit betroffen sein. Daher sollte man in allen Zweifelsfällen diese Fragen im Vorhinein mit dem Finanzamt, dem Ordnungsamt oder dem Versicherungsunternehmen klären.

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Wie lange halten Photovoltaikanlagen?

Bei Photovoltaikanlagen kann man von einer Mindestlebensdauer von 25 Jahren ausgehen. Es ist aber wahrscheinlich, dass viele Anlagen 30 bis 40 Jahre erreichen werden. Viele Hersteller garantieren Laufzeiten von 20 Jahren und mehr.

Wie finanziert sich eine Photovoltaikanlage?

Das wichtigste Förderinstrument für Photovoltaikanlagen ist das Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG), das verlässliche Einspeisetarife für Solarstrom garantiert. Der Strom wird entweder komplett ins Netz eingespeist und vergütet oder selbst verbraucht. Die gesetzlich festgelegten Vergütungssätze nehmen jährlich um einen bestimmten Faktor ab. Die abgesenkten Sätze gelten aber nur für neu in Betrieb gehende Anlagen. Ist die Anlage einmal errichtet, wird der Vergütungssatz aus dem Jahr der Inbetriebnahme für 20 Jahre gezahlt. Das Gesetz wird laufend überprüft. Bei einer Gesetzesänderung werden in der Regel auch die Vergütungen angepasst.

Bleiben die Einspeisevergütungen 20 Jahre lang garantiert oder kann sich das nach einer Bundestagswahl auch rückwirkend ändern?

Der Gesetzgeber kann das Erneuerbare- Energien-Gesetz ändern. Bislang haben alle Fraktionen im Bundestag das EEG mit großer Mehrheit unterstützt. Für bestehende Anlagen sind die aktuell im Gesetz festgelegten Einspeisetarife schon sehr verlässlich. Erfahrungsgemäß erstrecken sich die meisten Gesetzesänderungen auf den Zeitraum nach dem Inkrafttreten eines Gesetzes bzw. es gibt Übergangsregelungen für Altanlagen. Änderungen der Vergütung beziehen sich dann in der Regel also nur auf neu in Betrieb gehende Anlagen.

Wie sieht meine wirtschaftliche Bilanz aus?

Die Größe einer privaten Photovoltaikanlage hängt nicht vom Strombedarf der Hausbewohner ab, sondern von deren Investitionsbereitschaft und der verfügbaren Dachfläche. Dabei benötigt eine Anlage mit 1 kWpeak, die ca. 800 bis 900 kWh Strom pro Jahr erzeugt, etwa 7 bis 10 m2 Dachfläche. Je nach Anlagengröße, Technik und Ausstattung kostet ein 1 kWpeak installierter Leistung um etwa 3.000 Euro. Die KfW stellt zinsgünstige Darlehen für Photovoltaikanlagen bereit. Diese können über die Hausbank beantragt werden.

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Netzanschluss von Photovoltaikanlagen

Welche Anträge muss ich an das Energieversorgungsunternehmen (EVU) stellen?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet Energieversorgungsunternehmen, Strom aus Photovoltaikanlagen ins Netz aufzunehmen. Üblicherweise wird eine Photovoltaikanlage vom durchführenden Elektroinstallateur mit den technischen Details beim EVU angemeldet. Es gibt aber keine Genehmigung des EVU oder einen besonderen Vertrag. Allerdings sind die technischen Anforderungen des Netzes auch von der Photovoltaikanlage zu erfüllen. Auch diese Anlagen müssen abgeschaltet werden, wenn Monteure am Stromnetz arbeiten. Die Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage führen der Elektroinstallateur und ein Vertreter des Netzbetreibers gemeinsam durch.

Photovoltaik – Wissenswertes

Welches Strahlungsrisiko (Elektrosmog) geht von Photovoltaikanlagen aus?

Gelegentlich wird gefragt, ob Photovoltaikanlagen Elektrosmog verursachen können. Wechselrichter können unter Umständen auf sehr niedrigem Niveau elektrische und magnetische Strahlung im Umfeld der Anlagen verursachen. Die Wechselrichter auf dem deutschen Markt halten die Grenzwerte der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (26. BIMSchV) zum Elektrosmog ein. Wissenschaftliche Untersuchungen an Transformator-Wechselrichtern ergaben, dass diese baubiologische Grenzwerte mühelos einhalten.

Können die Anlagen recycelt werden?

Ja, auch Photovoltaikmodule müssen recycelt werden, wenn sie nach jahrzehntelanger Stromproduktion durch neue Module ersetzt worden sind. Diese alten Module zu recyceln, ist einerseits für die Hersteller energetisch hochinteressant und andererseits ökotoxikologisch zwingend, wenn Zellen z.B. Schwermetalle wie Cadmium enthalten. Bereits seit 10 Jahren beschäftigt sich die Energieforschung mit dem Thema. Bei einigen Firmen arbeiten bereits die ersten Recyclinganlagen. Wegen der langen Haltbarkeit der Module werden aber erst ab 2025 relevante Abfallmengen anfallen.

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Welche weiteren Möglichkeiten bieten Photovoltaikanlagen?

Heute werden Photovoltaikanlagen längst über die Stromerzeugung hinaus auch zur architektonischen Gestaltung von Gebäuden eingesetzt. Es gibt Anlagen in unterschiedlichen Farben und Formen und man kann sie in die Fassade, in transparente Flächen oder in Vorrichtungen zum Sonnen- und Witterungsschutz integrieren.

Welche Möglichkeiten bietet Photovoltaik zur Geräteversorgung?

Wenn fern vom Netz elektrische Geräte benötigt werden, bietet sich eine photovoltaische Stromversorgung als zuverlässige und kostengünstige Möglichkeit an, da aufwendige und teure Leitungsarbeiten entfallen. Im häuslichen Bereich findet man Geräte mit Solarstrom z.B. bei Rollos für Dachfenster oder Wasserpumpen für Gartenteiche. Im öffentlichen Bereich sind sie bei Parkscheinautomaten fast Standard. Sie eignen sich auch für Notrufsäulen und Umweltmessstationen.

Was spricht gegen die Idee, Solarstrom im eigenen elektrischen Durchlauferhitzer zu verwenden?

Von einem Haus ganz ohne äußere Energiezufuhr träumen viele Menschen und oft hört man die Idee, künftig den Strom für den vorhandenen elektrischen Durchlauferhitzer mittels einer Photovoltaikanlage zu erzeugen. Das wäre aber kein effizienter Umgang mit Energie und sehr unwirtschaftlich. Um in den Genuss solaren Warmwassers zu kommen, sollte man besser direkt eine Kollektoranlage installieren. Diese erzeugt Wärme ohne unnötige Umwandlungsverluste.

Wie sieht die energetische Amortisation bei Photovoltaikanlagen aus?

Nach 3 bis 6 Jahren hat eine Photovoltaikanlage die Energie wieder eingespielt, die zu ihrer Herstellung aufgewendet werden musste. Bei Dünnschichtzellen liegt dieser Wert niedriger. Ab dann gewinnt die Anlage zusätzliche Energie. Die Anlagen produzieren also bei 30 Jahren Lebensdauer 5- bis 11-mal soviel Energie, wie zu ihrer Herstellung aufgewendet werden musste. Fossile Energietechniken amortisieren sich nie energetisch, da immer neue Energie zugeführt werden muss.

Welche Perspektiven bietet Photovoltaik in netzfernen Gebieten in der Dritten Welt?

Etwa 2 Milliarden Menschen in der Dritten Welt leben noch ohne Strom. Bereits eine Basisversorgung mit Strom für Licht, Kommunikation, Information oder Kühlung (z.B. Arzneimittel) würde Perspektiven eröffnen. Dieser Solarstrom würde an die Stelle des bisherigen, sehr teuren Stroms aus Dieselaggregaten treten. Durch den Verbund von Photovoltaik mit kleinen Windenergie- oder Biomasseanlagen könnten dezentrale kleine Stromnetze aufgebaut werden.

Photovoltaik – große Anlagen

Welche Vorteile bieten große Anlagen?

Großanlagen sind wirtschaftlich und technisch günstiger. Es gibt große Dachanlagen, z.B. auf landwirtschaftlichen Gebäuden oder Industriehallen. In den letzten Jahren wurden in Deutschland auch noch viel größere Freiflächenanlagen errichtet. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz legt fest, auf welchen Flächenkategorien eine Vergütung gezahlt wird. Ein frei aufgestelltes Solarmodul im Garten hat z.B. keinen Anspruch auf Vergütung. Idealerweise werden diese Anlagen auf vorbelasteten Flächen errichtet, die weder landwirtschaftlich oder für Siedlungszwecke genutzt werden können und die nur geringe Bedeutung für den Naturschutz haben. Großanlagen tragen dazu bei, dass durch größere Marktvolumen die Herstellungspreise sinken und geben auch neue Impulse für Technologieentwicklung (Dünnschichtzellen).

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Welche Dachflächen bieten sich für große Photovoltaikanlagen an?

Große Hallendächer von Fabriken und Einrichtungen, Kirchendächer sowie Fassaden von Büro- und Fabrikgebäuden. Besonders bei landwirtschaftlichen Betrieben stehen große Dachflächen (Scheunen, Wirtschaftsgebäude) zur Verfügung. Neben den Bio-Energien kann ein Landwirt auch durch eine große Photovoltaikanlage zum "Energiewirt" werden und eine zweite Ernte einfahren. Ein Teil der Landwirte, die nicht selbst Anlagenbetreiber werden wollen, verpachten ihre Dachflächen und erzielen hierüber Einnahmen.

Wer muss solche großen Anlagen genehmigen?

Zuständig sind die regionalen Planungs- und Baubehörden. Vor der Genehmigung gibt es ein förmliches Planungsverfahren (meistens Regionalplanung), in dem alle Beteiligten und ihre Einwände gehört und berücksichtigt werden müssen, und es gibt eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung. Am Ende steht ein Bebauungsplan. Dieser ist Pflicht und Voraussetzung für die Förderung durch das EEG.

Was kann man als Anlagenbetreiber zum Schutz von Natur und Umwelt beitragen?

Der Naturschutzbund (NABU) und der Bundesverband Solarwirtschaft haben sich 2005 auf einen "Kriterienkatalog für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen" verständigt. Der Kriterienkatalog umfasst rund 20 Empfehlungen für Standortwahl, Ausgestaltung und Betrieb der Solarparks. Ziel ist die Verbesserung der biologischen Vielfalt auf der Anlagenfläche. Das Bundesumweltministerium hat den Ausbau der Solarparks in den vergangenen Jahren mit einem Forschungsprojekt begleitet. Im Rahmen dieses Projektes wurde ein Planungsleitfaden für Solarparks erarbeitet. Die Dokumentation zum Forschungsprojekt ist im Internet auf der BMU-Themenseite www.erneuerbare-energien.de veröffentlicht.

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Informationen zum Thema im Internet:
Informationen zur Förderung:
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG):
    Regelt den Anschluss, Aufnahme, Vergütung und Weiterleitung von Strom aus erneuerbaren Energien durch die Netzbetreiber
    Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009
    Fragen zu Photovoltaik
  • Programme der KfW-Förderbank:
    verschiedene Programme mit zinsgünstigen Investitionskrediten für den Bau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen:
    www.kfw-foerderbank.de
  • BINE Informationsdienst:
    von FIZ Karlsruhe bietet tagesaktuelle Förderprogramme für Privatpersonen an. Diese Informationen erhalten Sie im Internet unter www.energiefoerderung.info oder per Telefon unter (0228) 92379-0. Inwieweit einzelne Bundesländer, Kommunen und Stadtwerke lokale Förderprogramme anbieten, kann dort nachgefragt werden.
  • Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.:
    www.nabu.de: Themenbereich Solar-
    energie