Immer gut beraten: Energieberatungen für Privatpersonen und Unternehmen

- Energieberatung für Wohngebäude
- Energieberatung im Mittelstand
- Beratung zum Energiespar-Contracting
- Energieberatung für Kommunen und gemeinnützige Organisationen
Energieberatung für Wohngebäude
Privatpersonen, die ihr Wohngebäude energetisch sanieren lassen wollen, sollten sich vorher beraten lassen – am besten bei der „Energieberatung für Wohngebäude“ (ehemals: „Vor-Ort-Beratung“). Dabei kommt ein Energieberater zu Ihnen nach Hause und nimmt den Zustand Ihres Gebäudes genau unter die Lupe. Anschließend erhalten Sie ein komplettes Sanierungskonzept oder einen individuellen Sanierungsfahrplan, der genau zu Ihren Vorstellungen und zu Ihrem Budget passt. Das BMWi übernimmt bis zu 60 Prozent der Kosten, maximal 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.100 Euro für Mehrfamilienhäuser.
Seit dem 1. Dezember 2017 können Sie auch einen qualifizierten Handwerker Ihres Vertrauens als Energieberater beauftragen, da das BMWi den Beraterkreis ausgeweitet hat. Mehr zum Förderprogramm und den Energieberatern erfahren Sie hier.
Energieberatung im Mittelstand
Unternehmen, die in ihrem Betrieb die Energieeffizienz steigern wollen, können die Energieberatung im Mittelstand nutzen. Die Beratung hilft mittelständischen Unternehmen aller Branchen, ihre Energieausgaben zu senken und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Außerdem leisten sie dadurch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Qualifizierte Energieberater zeigen den Betrieben ihre Einsparmöglichkeiten auf, schlagen Effizienzmaßnahmen und entsprechende Fördermöglichkeiten vor. Das BMWi übernimmt bis zu 80 Prozent der Beratungskosten.
Auch hier hat das BMWi den Beraterkreis erweitert, sodass alle Energieberater für dieses Förderprogramm zugelassen sind, die über die geforderte fachliche Qualifikation verfügen. Mehr Infos zur Beratung erhalten Sie hier.
Beratung zum Energiespar-Contracting
Kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen können sich beraten lassen, wie sie durch ein sogenanntes Contracting Energie sparen können. Beim Energiespar-Contracting plant, finanziert und realisiert ein spezialisierter Energiedienstleister (der Contractor) mit Ihnen alle Schritte, damit die Energieeffizienz steigt und die Energiekosten sinken, und garantiert Ihnen zudem die berechnete Energieeinsparung. Wie das im Einzelnen funktioniert, können Sie von einem geprüften Projektentwickler Ihrer Wahl in einer Beratung erfahren. Das BMWi übernimmt auch in diesem Fall einen Teil der Kosten. Mehr erfahren Sie hier.
Energieberatung für Kommunen und gemeinnützige Organisationen
Gemeinden, Landkreise und gemeinnützige Organisationen können in der Regel viel Energie einsparen. Wo genau, erfahren sie bei der „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“. Die Beratung gilt für energetische Gebäudesanierungen und den Neubau energieeffizienter Gebäude – beispielsweise Schulen, Kindergärten oder Krankenhäuser. Gefördert wird entweder die Erstellung eines Sanierungsfahrplans in Einzelschritten, eines umfassenden energetischen Sanierungskonzepts oder einer Neubauberatung. Das BMWi übernimmt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Alles Weitere erfahren Sie hier.
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