EEG: Daten und Fakten
- Wie hat sich der Ausbau der erneuerbaren Energien durch die Einführung des EEGs entwickelt?
- Wie haben sich Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage entwickelt?
- Wer bestimmt die Höhe der EEG-Umlage?
- Warum zahlen einige Unternehmen eine geringere EEG-Umlage?
Wie hat sich der Ausbau der erneuerbaren Energien durch die Einführung des EEGs entwickelt?
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Das EEG ist das wichtigste Steuerungsinstrument zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich. Seit der Einführung des EEG im Jahr 2000 hat sich der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch in Deutschland von knapp 6,3 Prozent auf 37,8 Prozent im Jahr 2018 versechsfacht.
Wie haben sich Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage entwickelt?
Der Ausbau der erneuerbaren Energien geht mit steigenden Vergütungs- und Prämienzahlungen an die Betreiber von EEG-Anlagen einher. Neue Anlagen benötigen jedoch im Vergleich mit älteren Bestandsanlagen nur noch einen Bruchteil der Förderung, weil die Kosten für Windenergieerzeugungsanlagen an Land und für Photovoltaik drastisch gesunken sind. Die EEG-Umlage finanziert deshalb v.a. die Bestandsanlagen, deren Vergütung für 20 Jahre gesetzlich garantiert ist.
Die Übertragungsnetzbetreiber legen nicht nur die EEG-Umlage für das folgende Jahr fest. Im Sommer jeden Jahres weisen sie außerdem die tatsächlich geleisteten Vergütungs- und Prämienzahlungen des vorangegangenen Jahres im Rahmen der sogenannten Jahresabrechnung aus. Die Jahresabrechnung gibt somit Aufschluss über die tatsächlichen Kosten des EEG. Dabei lassen sich Abweichungen zwischen den prognostizierten und den im Nachhinein ermittelten Werten identifizieren.
Wer bestimmt die Höhe der EEG-Umlage?
Die EEG-Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern jährlich auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) festgelegt und spätestens am 15. Oktober veröffentlicht. Zu diesem Zweck erstellen die Übertragungsnetzbetreiber unter Einbeziehung etablierter Forschungsinstitutionen eine wissenschaftlich gestützte Prognose zu ihren erwarteten Ausgaben (insbesondere Vergütungen und Marktprämien für die Anlagenbetreiber) und Einnahmen (insbesondere aus der Vermarktung des EEG-Stroms) sowie zur Höhe des umlagerelevanten Stromverbrauchs. Bei der Festlegung der EEG-Umlage werden der Stand des EEG-Kontos zum 30. September eines Jahres sowie eine Liquiditätsreserve berücksichtigt. Die Liquiditätsreserve federt Abweichungen zwischen den Prognosen der Übertragungsnetzbetreiber und deren tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben ab. Die Bundesnetzagentur prüft im Rahmen ihrer Missbrauchsaufsicht, ob bei der Festlegung der EEG-Umlage die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Die Übertragungsnetzbetreiber sind verpflichtet, ihre Kalkulationen zur EEG-Umlage zu veröffentlichen. Alle diesbezüglichen Daten finden sich unter www.netztransparenz.de. Dort finden sich auch die wissenschaftlichen Untersuchungen, auf die sich die Prognose zur EEG-Umlage stützt, sowie ein aktueller Überblick zum Stand des EEG-Kontos.
Häufig gestellte Fragen zur EEG-Umlage finden Sie hier.
Warum zahlen einige Unternehmen eine geringere EEG-Umlage?
Im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung können sich stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Schienenbahnen teilweise von der EEG-Umlage befreien lassen. Grundlage sind entsprechende Leitlinien der EU (Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien), wobei die Besondere Ausgleichsregelung restriktiver ist als die EU-Vorgaben. Das Ziel der Besonderen Ausgleichsregelung ist es, eine Belastung stromintensiver Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit der EEG-Umlage zu vermeiden und so deren internationale Wettbewerbsfähigkeit und die daran hängenden Arbeitsplätze zu erhalten. Bei Schienenbahnen soll die intermodale Wettbewerbsfähigkeit, d.h. die Wettbewerbsfähigkeit zu anderen Verkehrsträgern, erhalten werden.
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