Windenergie an Land

  • Um das Zubauziel des EEG 2014 von 2,5 GW pro Jahr (netto) zu erreichen, müssen in Abhängigkeit von der Frage, wie viele Windenergieanlagen abgebaut werden, 3–5 GW pro Jahr neu errichtet werden. Derzeit sind hinreichend Flächen verfügbar. Bei der künftigen Flächenverfügbarkeit bestehen aber Risiken.
  • Der Markt ist kleinteilig mit einer Vielzahl von Wettbewerbern; nur bei den überregionalen Projektentwicklern und Herstellern gibt es erhebliche Marktkonzentrationen.
  • Der Anteil kleiner Windparks mit weniger als 6 Anlagen liegt bei über 60 %.
  • Die Planungs- und Entwicklungsphase ist je nach Region sehr unterschiedlich, mit durchschnittlich 5 Jahren aber sehr lang.


Das Bundeswirtschaftsministerium hat die zu den Marktanalysen eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst und ausgewertet. Die Auswertung der Stellungnahmen "Windenergie an Land" finden Sie hier.

Erster Fachworkshop

Am 24. Februar 2015 hat das Bundeswirtschaftsministerium einen ersten Fachworkshop "Windenergie an Land" im Rahmen der Erarbeitung eines Ausschreibungsdesigns durchgeführt. Ziel des Workshops war die Diskussion der zentralen Aussagen der Marktanalyse sowie einer ersten Diskussion zu Planungs- und Genehmigungszeiträumen, Präqualifikationsmerkmalen sowie zur Akteursstruktur. Tagesordnung und Vorträge stehen Ihnen zum Download zur Verfügung:


Zweiter Fachworkshop

Am 13.4.2015 hat im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie der zweite Fachworkshop zu Ausschreibungen bei Windenergie an Land stattgefunden. Dabei wurden im Schwerpunkt Optionen zum Ausschreibungsdesign mit einem Schwerpunkt auf Qualifikationsanforderungen und Realisierungsfristen vorgestellt und von den Teilnehmern kommentiert und diskutiert.

In der Diskussion standen folgende Fragestellungen im Mittelpunkt:

  • Welches der Ausschreibungsmodelle wird präferiert? Gibt es weitere Argumente, die beachtet werden sollten? 
  • Wie wird das Problem der versunkenen Kosten eingeschätzt?
  • Welche Realisierungsfristen sollten für die verschiedenen Ausschreibungsmodelle gewählt werden?
  • Welche Strafzahlungen sollten für die verschiedenen Modelle gewählt werden?
  • Kann ein Handel von Genehmigungen die versunkenen Kosten der Bieter reduzieren? Wäre eine transparente Handelsplattform für Genehmigungen hilfreich?
  • Wie wird die Möglichkeit einer Übertragbarkeit von Förderberechtigungen (innerhalb des Projektportfolios oder freie Handelbarkeit) eingeschätzt?


Hinweise zu den diskutierten Fragen können auch im Nachgang bis zum 6. Mai 2015 an das Postfach ausschreibung-eeg@bmwi.bund.de gesendet werden.

Tagesordnung und Vorträge stehen Ihnen zum Download zur Verfügung:


Dritter Fachworkshop

Am 7. Mai 2015 hat das Bundeswirtschaftsministerium den dritten Fachworkshop zu Ausschreibungen bei Windenergie an Land durchgeführt. Aufbauend auf den Ergebnissen der ersten beiden Workshops sowie der verschiedenen Stellungnahmen wurde im Workshop über konkrete Parameter des Ausschreibungsdesigns diskutiert. 

Als Download stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung: 


Vierter Fachworkshop

Am 1. Juni 2015 hat im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie der vierte Fachworkshop zu Ausschreibungen bei Windenergie an Land stattgefunden. Dabei wurde die Frage der regionalen Verteilung im Rahmen der Ausschreibung vertieft diskutiert. 

In der Diskussion wurden das Referenzstandortmodell und ggf. sinnvolle Weiterentwicklungen sowie die Frage regionaler Quoten auf der Grundlage der nachfolgenden Vorträge diskutiert: 


Fünfter Fachworkshop

Am 27. Oktober 2015 hat im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie der fünfte Fachworkshop zu Ausschreibungen bei Windenergie an Land stattgefunden. Dabei wurde die Frage Referenzertragsmodell und Vergütungssystematik im Rahmen der Ausschreibung vertieft diskutiert.

In der Diskussion wurde die Parametrierung der Gebotskurve, die Vor- und Nachteilen des ein- und zweistufigen Vergütungsmodells sowie ein Vorschlag zur Weiterentwicklung des Referenzstandort diskutiert:


Sechster Fachworkshop

Am 16. November 2015 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den sechsten Fachworkshop zu Ausschreibungen bei Windenergie an Land durchgeführt. Dabei wurde über die möglichen Auswirkungen der Definition des Referenzstandortes diskutiert.
Als Download stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:

Siebter Fachworkshop

Am 23. November 2015 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den siebten Fachworkshop zu Ausschreibungen bei Windenergie an Land durchgeführt. Bei dem Workshop wurde ein Vergleich zwischen verschiedenen Studien zur Ermittlung von Stromgestehungskosten gezogen. Dabei wurden Unterschiede insbesondere im Hinblick auf die zu Grunde gelegten Annahmen bei den Investitionskosten, bei Betriebskosten und Volllaststunden herausgearbeitet. Als Download stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:

Gegenstand der Diskussion waren dabei unter anderem folgende Unterlagen:

Debatte um Infraschall-Messwerte bei Windenergieanlagen

Die (BGR) hatte im Jahr 2004 Messungen an einer Windenergieanlage vorgenommen, bei denen es zu einem Berechnungsfehler gekommen ist. So wurde der sogenannte Schalldruckpegel von Windrädern um 36 Dezibel höher angesetzt, als er tatsächlich war. Dieser Berechnungsfehler wurde von einer weiteren Behörde im Geschäftsbereich des BMWi, der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB), gemeinsam mit der TU München im vergangenen Jahr entdeckt. Daraufhin hat die BGR ihre ursprünglichen Berechnungen überprüft, den Fehler bestätigt und passt derzeit die entsprechenden Veröffentlichungen an. Zudem werden die beiden Behörden gemeinsam eine neue Messkampagne an modernen Windenergieanlagen durchführen und die Ergebnisse vor der Veröffentlichung mit der Wissenschaft konsultieren und die neuen Messdaten für alle Interessierten frei verfügbar machen.

Zweck der damaligen Messungen der BGR war es, Empfehlungen für den Mindestabstand zwischen Infraschall-Stationen und Windenergieanlagen zu entwickeln - es ging nicht um Empfehlungen zu Windrädern im Hinblick auf die Gesundheit von Anwohnern oder um Abstandsfragen im Baurecht. Die fehlerhaften Untersuchungen der BGR zum Schalldruckpegel haben hierfür auch in Genehmigungsverfahren von Windanlagen keine Rolle gespielt.

Die BGR bedauert, dass durch ihren lange unentdeckten Berechnungsfehler Verunsicherungen in der Bevölkerung zur Belastung durch Windanlagen entstanden sind. Bundesminister Altmaier, in dessen Geschäftsbereich die BGR arbeitet, betonte, dass er es sehr bedauere, dass viele Menschen, auch Windkraftgegner,schlaflose Nächte gehabt hätten, weil sie sich aufgrund der falschen Zahlen Sorgen vor den gesundheitlichen Auswirkungen von Infraschall gemacht hätten. Darunter habe auch die Akzeptanz von Windkraft an Land gelitten, die für den Erfolg der Energiewende und damit für den Klimaschutz sehr wichtig ist.

Weiterführende Informationen

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