Die Vergütungshöhe des erneuerbaren Stroms wird ab 2017 nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt. Die Grundlagen für die Ausschreibungen legt das EEG 2017. mehr
Ab 2017 wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz anteilig für Strom aus anderen EU-Staaten geöffnet. Über eine Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen werden Erfahrungen mit dem neuen Instrument gesammelt.
Das BMWi legt mit den Marktanalysen die Grundlage für die Gestaltung der Ausschreibungen. Deshalb wurden diese zur Konsultation veröffentlicht. Alle Akteure wurden gebeten, sie zu kommentieren und zu ergänzen.