EEG 2017: Wettbewerbliche Vergütung

Start in die nächste Phase der Energiewende

Die Vergütungshöhe des erneuerbaren Stroms wird ab 2017 nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt. Die Grundlagen für die Ausschreibungen legt das EEG 2017. mehr

Einen Überblick über die bisher auf der Grundlage des EEG 2017 durchgeführten Ausschreibungen und ihre Ergebnisse finden Sie hier.

Ab 2017 wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz anteilig für Strom aus anderen EU-Staaten geöffnet. Über eine Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen werden Erfahrungen mit dem neuen Instrument gesammelt.

Bei der Umstellung der Förderung für erneuerbare Energien auf Ausschreibungen soll die bestehende Akteursvielfalt erhalten bleiben.

Das BMWi legt mit den Marktanalysen die Grundlage für die Gestaltung der Ausschreibungen. Deshalb wurden diese zur Konsultation veröffentlicht. Alle Akteure wurden gebeten, sie zu kommentieren und zu ergänzen.

In diesem Bereich finden Sie die Auswertung der Stellungnahmen zur Marktanalyse "Windenergie an Land" sowie Informationen zu den Fachworkshops.

In diesem Bereich finden Sie die Auswertung der Stellungnahmen zur Marktanalyse "Windenergie auf See" sowie Informationen zu den Fachworkshops.

Pilotwindenergieanlagen können von der Ausschreibung ausgenommen werden. In diesem Bereich finden Sie weitere Informationen zum Verfahren.

In diesem Bereich finden Sie Informationen zu den Fachworkshops, die zum Thema "Photovoltaik-Dachanlagen" stattfanden.