Europäischer Klima- und Energierahmen 2030

Die Beschlüsse des Europäischen Rats vom 23./24. Oktober 2014 zum europäischen Klima- und Energierahmen 2030 sind eine wichtige strategische Weichenstellung für die zukünftige Ausrichtung der europäischen und nationalen Klima- und Energiepolitiken und somit für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende.
Europäischer Klima- und Energierahmen 2030
Der EU-2030-Klima- und Energierahmen baut auf dem geltenden 2020-Rahmen und den darin enthaltenen so genannten "20-20-20-Zielen" auf: Im 2020-Rahmen haben sich die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, bis 2020 ihre Treibhausgasemissionen um mindestens 20 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, die Energieeffizienz um 20 Prozent zu erhöhen und einen Anteil von 20 Prozent erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch zu erreichen.
Diese Ziele werden durch eigenständige Legislativ-Instrumente umgesetzt, insbesondere durch die Emissionshandels-Richtlinie (PDF: 1,1 MB), die Erneuerbaren-Richtlinie (PDF: 1,3 MB) und die Effizienzrichtlinie (PDF: 1,2 MB).
Entscheidung des Europäischen Rates zum EU-Klima- und Energierahmen bis 2030
Beim Europäischen Rat in Brüssel am 23.-24.Oktober 2014 haben sich die Mitgliedstaaten nach mehrmonatigen Verhandlungen auf einen neuen EU-Klima- und Energierahmen bis 2030 verständigt. Hauptelemente der Beschlüsse sind:
- ein verbindliches Ziel für EU-interne Minderungen von Treibhausgasemissionen von mindestens 40 % gegenüber 1990,
- ein verbindliches EU-Ziel für einen Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch von mindestens 27 %,
- ein indikatives Energieeffizienzziel in Höhe von mindestens 27 % Energieeinsparungen bis 2030.
Das Energieeffizienzziel soll zudem bis 2020 überprüft werden, mit der Option, es auf 30 % anzuheben.
Zudem hat sich der Rat für eine Reform des Emissionshandels ausgesprochen.
Die Sicht der Bundesregierung
Insgesamt stellt der Beschluss des Europäischen Rates aus Sicht der Bundesregierung einen Durchbruch für Europa dar, der die Weichen stellt für die notwendigen Investitionen im Energiebereich. Er ist insbesondere für die Einbettung der Energiewende in den europäischen Kontext von ganz entscheidender Bedeutung. Insbesondere die Einigung auf ein Klimaziel in Höhe von mindestens 40 % ist ein Durchbruch. Für die Energiewende in Deutschland ist es darüber hinaus ein außerordentlicher Erfolg, dass erneut eigenständige Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz beschlossen wurden - auch wenn sich die Forderung der Bundesregierung mit Bezug auf die Höhe und Verbindlichkeit der Ziele aufgrund der unterschiedlichen Ausgangspositionen der Mitgliedstaaten nicht eins zu eins umsetzen ließen.
Vor dem Hintergrund der stark gesunkenen Technologiekosten der letzten Jahre sind erneuerbare Energien und Energieeffizienz mittlerweile die günstigsten neuen Investitionen in die Senkung des CO2-Ausstoßes ("Low-Carbon-Investitionen"), wenn der Rahmen richtig gesetzt ist. Außerdem sparen sie fossile Importe und bringen mehr Arbeitsplätze in innovativen Bereichen als andere Low-Carbon-Investitionen. Die ohnehin notwendigen Investitionen in den Energiesektor sind hier also am besten eingesetzt.
Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass viele Mitgliedstaaten unterschiedliche Strategien zur Dekarbonisierung (Senkung des CO2-Ausstoßes) ihrer Energieversorgung verfolgen. Aus Sicht der Bundesregierung ist es jedoch wichtig, dort, wo es Übereinstimmungen in Europa gibt, Synergien zu nutzen und die Konsistenz und Abstimmung zu verbessern. Dafür hat der Europäische Rat auch für die Zukunft die Grundlage geschaffen.
In diesem Zusammenhang hat die EU-Roadmap für eine Dekarbonisierung der europäischen Energieversorgung bis 2050 (PDF: 179 KB) deutlich gezeigt, dass erneuerbare Energien und Energieeffizienz überall in Europa einen signifikanten Anteil erreichen müssen, unabhängig auf welchen Energiemix die Mitgliedstaaten im Übrigen setzen. Die damit einhergehenden grundlegenden Veränderungen, beispielsweise für den Stromsektor, lassen sich besser und effizienter lösen, wenn sie in allen EU-Mitgliedstaaten in einem konsistenten Politik- und Instrumenten-Ansatz angegangen werden.
Der beschlossene gemeinsame Rahmen sowie der richtige, ausgewogene Instrumentenmix sind darum von zentraler Bedeutung, um die begonnene Entwicklung in der EU zu einer nachhaltigen Energieversorgung mit mehr Erneuerbaren und mehr Energieeffizienz weiterzuführen - auch wenn dabei nicht jeder Mitgliedstaat mit der gleichen Geschwindigkeit voranschreiten wird. Ein gemeinsamer Rahmen ermöglicht eine Koordinierung der Energiepolitiken zwischen den EU-Nachbarstaaten, senkt die Gesamtkosten und erhöht die Konsistenz der europäischen und nationalen Instrumente.
Die Energiewende braucht Investitionen. Ein klarer und ambitionierter EU-Rahmen ist von zentraler Bedeutung für die hierfür notwendige Planungssicherheit und Vorhersehbarkeit für Investoren und alle Akteure. Zugleich muss die Verlagerung von industrieller Produktion und Emissionen in Drittländer durch geeignete Maßnahmen vermieden und die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrien gewahrt werden. Mit Bezug auf den Schutz der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft ist es darum besonders wichtig, dass der Europäische Rat konkrete Aussagen zur Fortführung der bestehenden Maßnahmen getroffen hat (Carbon Leakage Regelungen). Diese müssen im weiteren Prozess näher konkretisiert werden.
Die konkrete und verlässliche Umsetzung der beschlossenen 2030 Ziele muss nun im anstehenden post-2020 EU Legislativrahmen festgelegt werden. Die zentralen für 2016 geplanten Legislativvorschläge sind in diesem Zusammenhang die Vorschläge für die Überarbeitung der Erneuerbaren- sowie der Energieeffizienzrichtlinie für die Zeit nach 2020, die Vorschläge zum ETS sowie zur Lastenverteilung im non-ETS Bereich, die Vorschläge zu Landnutzungsmaßnahmen (engl. land use, land-use change and forestry, LULUCF) als auch die Vorschläge der Kommission zur Governance für die Energieunion und die Erstellung und Bewertung der nationalen Klima- und Energiepläne für den Zeitrahmen 2021 bis 2030.
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