Erfahrungswerte sammeln:
Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Photovoltaikanlage; Quelle: BMWi/Holger Vonderlind
© BMWi/Holger Vonderlind

Ziel der Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-Freiflächenanlagen) ist es, die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien kostengünstig zu erreichen. Durch die Pilotausschreibung wird der kontinuierliche Zubau von PV-Freiflächen fortgeführt. Die hohe Akteursvielfalt sowie die Akzeptanz bleiben gewahrt.

Von den Erfahrungen, die bei der Pilotausschreibung gesammelt werden, kann auch bei Ausschreibungen für weitere erneuerbaren Energien profitiert werden. Die kommenden Ausschreibungen für Erneuerbare Energien nach den Regelungen des EEG 2017 orientieren sich an diesen Erfahrungen. Das Ausschreibungsdesign ist so einfach, transparent und verständlich wie möglich gestaltet worden - damit möglichst verschiedene Investoren teilnehmen können - auch Bürgerenergieprojekte und Energiegenossenschaften.

Im Rahmen des Piloten fanden sechs Ausschreibungsrunden statt - mit Erfolg: Mehr Wettbewerb und ein stetig sinkendes Preisniveau zeigen, dass das Instrument funktioniert. In der ersten Ausschreibungsrunde im April 2015 lag der durchschnittliche Zuschlagswert bei 9,17 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Der durchschnittliche Zuschlagswert ist von Runde zu Runde zurückgegangen, zuletzt auf 6,90 ct/kWh. Auch kleine Bieter und Projekte wurden bezuschlagt.

Die Bundesregierung hat am 13. Januar 2016 den Bericht zu den Erfahrungen mit der Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PDF: 111 KB) auf der Grundlage von § 99 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) vorgelegt. Auch die Bundesnetzagentur hat eine Auswertung des Pilotverfahrens zur Ausschreibung der finanziellen Förderung von PV-Freiflächenanlagen vorgenommen. Der Bericht ist Anlage zum Ausschreibungsbericht. Diesen können Sie hier (PDF: 354 KB) abrufen.

Die Ergebnisse aller Ausschreibungsrunden sind ebenfalls der Internetseite der Bundesnetzagentur zu entnehmen.

Die Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen ab einer Leistung von 750 Kilowatt (kW) installierter Leistung werden 2017 nach den Regelungen des EEG 2017 weitergeführt. Die Ankündigungen und Details zu diesen Ausschreibungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur. Weitere Informationen zu den Regelungen aus dem EEG 2017 finden Sie hier. Auch grenzüberschreitend wurde ein Teil der erneuerbare Energien Ausschreibungen geöffnet und die Fördersysteme angeglichen. Die gegenseitige Öffnung von Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlangen zwischen Deutschland und Dänemark wurde am 20. Juli 2016 unterzeichnet. Mehr erfahren Sie hier.