Das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) -stellt das zentrale Förderinstrument für erneuerbare Energien (EE) im Bereich der Stromerzeugung dar. mehr
Das EEG hat den Weg für die Umstellung der Förderung für erneuerbare Energien auf Ausschreibungen bereitet. Die Vergütungshöhe des erneuerbaren Stroms wird seit 2017 nicht mehr staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt.
Mieterinnen und Mieter sollen am Ausbau der erneuerbaren Energien beteiligt werden. Mieterstrom kann helfen, günstigen und umweltfreundlichen Strom zu produzieren.
Seit 2017 werden die Fördersätze für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Ausschreibungen ermittelt. Erste Erfahrungen mit dem neuen Modell wurden in einer Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächen gesammelt.
Die Bundesregierung evaluiert das EEG regelmäßig und legt dem Deutschen Bundestag einen Erfahrungsbericht vor. Grundlage dafür bilden eine Reihe von wissenschaftlichen Vorhaben. Die wissenschaftlichen Berichte zur Vorbereitung des Erfahrungsberichtes werden ebenfalls regelmäßig veröffentlicht.
Das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich stellt einen wichtigen Baustein im Fördersystem erneuerbarer Energien dar. Es ist am 1.1.2009 in Kraft getreten.
Hier finden Sie einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Gesetze zur Umsetzung der Energiewende und alle relevanten Verordnungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Im Verkehrssektor leisten vor allem Biokraftstoffe wie Bioethanol, Biodiesel oder Biogas seit einigen Jahren einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energieversorgung.
Die laufende Diskussion zum europäischen Klima- und Energierahmen 2030 hat eine strategische Bedeutung für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende und den Ausbau der erneuerbaren Energien.
Die europäische Richtlinie 2009/28/EG ist Teil des Europäischen Klima- und Energiepakets. Sie verlangt von jedem Mitgliedsstaat einen Nationalen Aktionsplan, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu unterstützen.
Das Deutsch-französische Büro für die Energiewende (DFBEW) ist ein Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Erneuerbaren-Branche Frankreichs und Deutschlands, insbesondere im Wind- und Solarbereich, miteinander zu vernetzen.
Weltweit wächst das Interesse an einem effizienteren Energieeinsatz sowie dem Ausbau der erneuerbaren Energien, um unabhängiger von schwankenden und häufig steigenden Energiepreisen zu werden. In Deutschland soll die Energiewende zudem der Fortschrittsmotor für den Industriestandort werden. Dies kann nicht ohne gute internationale Beziehungen in diesem Bereich erfolgen.
In unserer erweiterten Suche für Gesetze und Verordnungen finden Sie sämtliche Stellungnahmen, Gegenäußerungen, Gesetzesentwürfe und Genehmigungen, die mit der Energiewende in Verbindung stehen.