Europäische Union

Flagge der Europäischen Union
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Auf der Ebene der Europäischen Union werden übergreifende klima- und energiepolitische Ziele und Leitlinien formuliert. Die konkrete Ausgestaltung des Energiemixes und die Umsetzung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Erreichung dieser Ziele fällt jedoch nach wie vor in den Kompetenzbereich der einzelnen Nationalstaaten.

Die Leitlinien der europäischen Energiepolitik wurden auch in Form des Zieldreiecks der Prinzipien Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit in den Vertrag von Lissabon aufgenommen. Die Umsetzung der europäischen Vorgaben in deutsches Recht erfolgte im Wesentlichen mit dem Energiewirtschaftsgesetz im Jahr 2005.

Ziele der europäischen Energie- und Klimapolitik

Seit 2007/2008 bestehen folgende verbindliche Ziele für die europäische Energie- und Klimapolitik bis 2020:

  • eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 20 % gegenüber 1990,
  • ein Anteil von 20 % erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch, sowie
  • eine Verringerung des Energieverbrauchs um 20 % mittels verbesserter Effizienz.


Das 20 %-Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien wurde in der EU-Richtlinie zur Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen von 2008 verbindlich festgeschrieben . Mit dieser Richtlinie wurde erstmals eine europäische Gesamtregelung für die verschiedenen Bereiche der erneuerbaren Energien eingeführt (Strom, Wärme/Kälte und Transport). Für die Mitgliedstaaten wurden entsprechend ihrer Ausgangslage unterschiedliche Ziele formuliert;  für Deutschland liegt die Zielmarke bei 18 % des Bruttoendenergieverbrauchs bis 2020. Sie wird nach Einschätzung der Bundesregierung aus dem Jahr 2010 aller Voraussicht nach leicht übertroffen werden.

Maßnahmen der Bundesregierung zur Zielerreichung

Die Bundesregierung ist ebenso wie die Regierungen der anderen EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, gegenüber der EU-Kommission Bericht zu erstatten über die Maßnahmen und Ausbaupfade, die zur Erreichung des verbindlichen Ziels angewandt werden. Im Nationalen Aktionsplan von 2010 hat die Bundesregierung daher detailliert über die Unterstützung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Deutschland berichtet, die zentral v.a. über das Erneuerbare-Energien-Gesetz erfolgt. Im Nationalen Aktionsplan werden auch Maßnahmen und Ziele für den Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland erläutert.   

Verwirklichung des EU-Binnenmarktes für Energie

Die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes für Energie ist für die Europäische Union seit jeher ein zentrales Anliegen. So soll ein stärkerer Wettbewerb eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung mit unmittelbaren Vorteilen für die Verbraucher bringen und u.a. durch eine bessere Vernetzung auch die Versorgungssicherheit stärken. Die Schaffung des europäischen Energiebinnenmarktes verfolgt dabei auch das Ziel einer umwelt- und klimaverträglichen Energieversorgung: So erleichtert ein größerer, auch räumlich ausgeweiteter Strommarkt die Integration eines steigenden Anteils Strom aus fluktuierenden erneuerbarer Energien. Auch durch den begleitenden europäischen Handel mit CO2-Zertifikaten wird die Stromerzeugung durch klimaverträgliche Anlagen forciert.

Integration der EU-Übertragungsnetze als zentrale Aufgabe

Für die Schaffung des Energiebinnenmarktes ist auch eine verbesserte Integration der nationalen Übertragungsnetze notwendig, die folglich eine hohe Priorität in den energiepolitischen Aktivitäten der Europäischen Union genießt. So werden etwa mit dem Programm Transeuropäische Netze Energie (TEN-E) besonders wichtige Netzausbauprojekte identifiziert und im Rahmen der Kofinanzierung der Gemeinschaft gefördert. Weiterhin werden durch den Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber, ENTSO-E, die Netzausbaupläne in den Mitgliedstaaten unverbindlich koordiniert. Mittel- bis langfristig wird dabei die Vision eines sogenannten EU-Supergrids  verfolgt. Solch ein übergreifendes Übertragungsnetz würde den grenzübergreifenden Stromhandel ebenso wie eine optimierte Integration erneuerbarer Energien in den Strommix ermöglichen.