Das Erneuerbare-Energien-Gesetz
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. In diesem Zusammenhang wurde ein erfolgreiches Instrument zur Förderung des Stroms aus erneuerbaren Energien konzipiert: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welches erstmals im Jahr 2000 in Kraft getreten ist und seither stetig weiterentwickelt wurde (EEG 2004, EEG 2009, EEG 2012, PV-Novelle, EEG 2014, EEG 2017).

- Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
- Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017)
- Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (EEG 2014)
- Novellierung des EEG 2012 durch die PV-Novelle
- Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 (EEG 2012)
- Erneuerbares Energien Gesetz 2009 (EEG 2009)
- Erneuerbares Energien Gesetz 2004 (EEG 2004)
- Erneuerbares Energien Gesetz 2000 (EEG 2000)
- Stromeinspeisungsgesetz vom 7.12.1990
- EEG-Umlage
- Besondere Ausgleichsregelung
- Eigenversorgung im EEG
- Durchschnittsstrompreisverordnung
Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (EEG 2014)
Die Reform des EEG im Jahr 2014: Wichtiger Schritt für den Neustart der Energiewende
Das EEG hat die Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen und sie von einer Nischenexistenz zu einer der tragenden Säulen der deutschen Stromversorgung mit einem Anteil von 25 Prozent werden lassen. Der rasante Ausbau hatte jedoch auch einen Anstieg der EEG-Umlage zur Folge. Zudem stellte er zunehmend eine Herausforderung für die Stabilität der Stromnetze und für die Versorgungssicherheit dar.
Die EEG-Reform 2014 war daher ein wichtiger Schritt für den weiteren Erfolg der Energiewende. Insbesondere ging es darum, den weiteren Kostenanstieg spürbar zu bremsen, den Ausbau der erneuerbaren Energien planvoll zu steuern und die erneuerbaren Energien besser an den Markt heranzuführen. Dabei war klar: Der Strompreis ist ein zentraler Wettbewerbsfaktor für energieintensive Unternehmen. Die Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie, die im Vergleich zur internationalen Konkurrenz jetzt schon hohe Strompreise zahlt, darf nicht gefährdet werden, Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Deutschland müssen erhalten bleiben. Denn der industrielle Kern unserer Wirtschaft ist der Schlüssel für Wohlstand und Beschäftigung in Deutschland.
Zum 1. August 2014 trat das reformierte EEG in Kraft. Die Neuausrichtung des EEG war ein wichtiger erster Schritt für den Neustart der Energiewende. Mit der vom BMWi vorgelegten 10-Punkte-Energie-Agenda wurden die EEG-Reform und die weiteren energiepolitischen Projekte der 18. Legislaturperiode zeitlich und inhaltlich verzahnt.
Es sind noch punktuelle Anpassungen an der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG 2014 erfolgt (Aufnahme der Härtereien und Schmieden). Das Kabinett hattte am 1. April 2015 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Länder und Verbände hatten bis zum 24. März 2015 die Möglichkeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen können hier abgerufen werden.
Die Reform des EEG des EEG im Jahr 2014
- Den Ausbau der erneuerbaren Energien fortsetzen und steuern
- Erneuerbare Energien weiter an den Markt heranführen
- Ausschreibungen statt feste Fördersätze: Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Marktanalysen
- Die EEG-Reform 2014 im europäischen Rahmen
- Der Entwurf des EEG 2014 wurde bereits frühzeitig und parallel zum parlamentarischen Verfahren auf europäischer Ebene intensiv beraten, um seine Vereinbarkeit mit dem EU-Beihilferecht bei der EU-Kommission sicherzustellen. Im Juli 2014
- Zeitplan und Stationen der EEG-Reform
- Evaluierung des EEG
Serviceangebote und Informationen zum EEG
- Infotelefone zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) betrifft viele Menschen, Unternehmen und Institutionen, die unterschiedliche Fragestellungen interessieren. Verschiedene Behörden und Stellen bieten hierzu Service-Rufnummern an. Die Kontaktinformationen finden Sie unter
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