Das Erneuerbare-Energien-Gesetz
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. In diesem Zusammenhang wurde ein erfolgreiches Instrument zur Förderung des Stroms aus erneuerbaren Energien konzipiert: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welches erstmals im Jahr 2000 in Kraft getreten ist und seither stetig weiterentwickelt wurde (EEG 2004, EEG 2009, EEG 2012, PV-Novelle, EEG 2014, EEG 2017).

- Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
- Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017)
- Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (EEG 2014)
- Novellierung des EEG 2012 durch die PV-Novelle
- Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 (EEG 2012)
- Erneuerbares Energien Gesetz 2009 (EEG 2009)
- Erneuerbares Energien Gesetz 2004 (EEG 2004)
- Erneuerbares Energien Gesetz 2000 (EEG 2000)
- Stromeinspeisungsgesetz vom 7.12.1990
- EEG-Umlage
- Besondere Ausgleichsregelung
- Eigenversorgung im EEG
- Durchschnittsstrompreisverordnung
Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017)
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Sie soll unsere Stromversorgung klima- und umweltverträglicher und uns unabhängiger von knapper werdenden, fossilen Brennstoffen machen. Gleichzeitig soll sie bezahlbar und verlässlich bleiben. Dazu wurde ein erfolgreiches Instrument zur Förderung des Stroms aus erneuerbaren Energien konzipiert: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das im Jahr 2000 in Kraft getreten ist. Ziel des EEG war es, den jungen Technologien wie Wind- und Sonnenenergie durch feste Vergütungen sowie durch die garantierte Abnahme und die vorrangige Einspeisung des Stroms den Markteintritt zu ermöglichen.
Das am 8. Juli 2016 beschlossene EEG 2017 (BR-Drucksache 355/16) (PDF: 1,1 MB) läutet nun die nächste Phase ein- und die ist ein Paradigmenwechsel: Die Vergütungshöhe des erneuerbaren Stroms wird ab 2017 nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt werden.
Weitere Informationen zum EEG 2017 finden Sie hier.
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