Das Erneuerbare-Energien-Gesetz
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. In diesem Zusammenhang wurde ein erfolgreiches Instrument zur Förderung des Stroms aus erneuerbaren Energien konzipiert: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welches erstmals im Jahr 2000 in Kraft getreten ist und seither stetig weiterentwickelt wurde (EEG 2004, EEG 2009, EEG 2012, PV-Novelle, EEG 2014, EEG 2017).

- Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
- Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017)
- Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (EEG 2014)
- Novellierung des EEG 2012 durch die PV-Novelle
- Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 (EEG 2012)
- Erneuerbares Energien Gesetz 2009 (EEG 2009)
- Erneuerbares Energien Gesetz 2004 (EEG 2004)
- Erneuerbares Energien Gesetz 2000 (EEG 2000)
- Stromeinspeisungsgesetz vom 7.12.1990
- EEG-Umlage
- Besondere Ausgleichsregelung
- Eigenversorgung im EEG
- Durchschnittsstrompreisverordnung
Erneuerbares Energien Gesetz 2009 (EEG 2009)
Die Gesetznovelle 2009 (BGBl. I S. 2074) stellte eine grundlegende und umfassende Überarbeitung des bis dahin bestehenden EEG dar. Es ordnete den Aufbau und die Gliederung neu und vergrößerte die Paragraphenmenge von 24 auf 66. Die wesentlichsten Erweiterungen der EEG-Novelle 2009 beziehen sich auf die Regelungen zum Härteausgleich bei Nichteinspeisung wegen Kapazitätsengpässen (§ 12) und zur Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien (§ 17).
Das EEG 2009 wurde bereits im Jahr 2010 durch die PV-Novelle 2010 novelliert. Das Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 11. August 2010 ist am 17. August 2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1170) verkündet worden und zum 1. Juli 2010 in Kraft getreten. Grund hierfür waren gesunkene Investitionskosten von Photovoltaik (PV)-Anlagen durch die dynamische Entwicklung dieser neuen Technologie und den Ausbau der Produktionskapazitäten, so dass eine Überförderung drohte. Im Zentrum der Novelle stand die Absenkung der Fördersätze für neue PV-Anlagen. Diese wurden in zwei Stufen reduziert. Darüber hinaus wurde der bereits im EEG 2009 angelegt „zubauabhängige automatische Degression“ ausgebaut und angepasst. Darüber hinaus wurde die Förderung von Freiflächenanlagen auf Ackerflächen zum Jahreswechsel eingestellt.
In Umsetzung der Richtlinie 2009/28 EG zur Förderung der Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen wurden durch das Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) erneute Änderungen am EEG 2009 vorgenommen. Insbesondere wurden die rechtlichen Voraussetzung für die Einführung eines zentralen Herkunftsnachweisregisters beim Umweltbundesamt geschaffen und die Informationenpflichten der Übertragungsnetz- und Verteilnetzbetreibern gegenüber den Anlagenbetreibern beim vorrangigen Anschluss der Anlagen an das öffentliche Netz konkretisiert. Das EAG EE ist am 15. April 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2011, Teil 1 Nr. 17, S. 619) und am 1. Mai 2011 in Kraft getreten.
Die jeweiligen Fassung des EEG 2009 finden Sie auch hier.
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