Das Erneuerbare-Energien-Gesetz
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. In diesem Zusammenhang wurde ein erfolgreiches Instrument zur Förderung des Stroms aus erneuerbaren Energien konzipiert: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welches erstmals im Jahr 2000 in Kraft getreten ist und seither stetig weiterentwickelt wurde (EEG 2004, EEG 2009, EEG 2012, PV-Novelle, EEG 2014, EEG 2017).

- Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
- Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017)
- Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (EEG 2014)
- Novellierung des EEG 2012 durch die PV-Novelle
- Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 (EEG 2012)
- Erneuerbares Energien Gesetz 2009 (EEG 2009)
- Erneuerbares Energien Gesetz 2004 (EEG 2004)
- Erneuerbares Energien Gesetz 2000 (EEG 2000)
- Stromeinspeisungsgesetz vom 7.12.1990
- EEG-Umlage
- Besondere Ausgleichsregelung
- Eigenversorgung im EEG
- Durchschnittsstrompreisverordnung
EEG-Umlage
Jeweils spätestens zum 15. Oktober eines Jahres legen die Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage auf Basis wissenschaftlicher Gutachten für das Folgejahr fest. Die EEG-Umlage für das Jahr 2021 beträgt 6,5 Cent/kWh. Sie liegt seit 2014 in einem stabilen Intervall von 6,24 Cent je Kilowattstunde (2014) bis 6,88 Cent je Kilowattstunde (2018) Die EEG-Umlage konnte somit in den letzten 5 Jahren stabilisiert werden – trotz eines Anstiegs des EEG-geförderten Stroms im gleichen Zeitraum um 50 %. Erneuerbare Energien decken mittlerweile fast die Hälfte des deutschen Stromverbrauchs.
Dieses stabile Niveau konnte für 2021 nur durch den Bundeszuschuss in Höhe von knapp 10,8 Milliarden Euro gewährleistet werden. Ohne diesen Zuschuss wäre die Umlage deutlich angestiegen, weil aufgrund der COVID-19-Pandemie sowohl die Stromnachfrage als auch die Preise an der Strombörse eingebrochen sind und dies mit gravierenden Auswirkungen für die Finanzierung der Förderung der Erneuerbaren Energien verbunden ist. Im Jahr 2022 wird die Umlage durch einen weiteren Bundeszuschuss im Interesse der Stromletztverbraucher auf höchstens 6,0 Cent/kWh begrenzt.
Weitere Fakten und Hintergründe zur EEG-Umlage finden Sie imInfo-Blatt „EEG-Umlage 2021: Fakten und Hintergründe.
- Seite empfehlen:
- Druckansicht