Nationale Ausschreibungen und Ergebnisse

Gebotstermine der Ausschreibungen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017) hat die Grundlage für die Durchführung von Ausschreibungen für Anlagen der erneuerbaren Energien geschaffen. Auf dieser Basis führt die Bundesnetzagentur jährlich regelmäßige Ausschreibungsrunden für Windenergieanlagen an Land, Windenergieanlagen auf See und Solaranlagen (Photovoltaik-Anlagen) ab einer Leistung von 750 Kilowatt (kW) sowie für Biomasse-Neuanlagen ab einer Leistung von 122.446 kW durch. Alle Biomasse-Bestandsanlagen auch unter 150 kW installierter Leistung können an den Ausschreibungen teilnehmen, um eine 10-jährige Anschlussförderung zu erhalten, wenn Strom bedarfsgerecht und flexibel erzeugt wird.

Die Anforderungen an Bieter und ihre Gebote zur Teilnahme an den Ausschreibungen sind im EEG 2017 festgelegt. Diese sind zwingend einzuhalten. Gebote, die die Vorgaben nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die Formularvorgaben werden daher in der Bekanntmachung der Bundesnetzagentur zum jeweiligen Gebotstermin genau beschrieben. Diese Bedingungen sowie die Möglichkeit, Fragen zu den konkreten Ausschreibungsverfahren zu stellen, finden Sie hier.

Ausschreibungstermine 2020

Ausschreibungstermine 2020
Ausschreibungstermine 2020
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