Nationale Ausschreibungen und Ergebnisse
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- Ergebnisse der Innovationsausschreibungen
Ergebnisse der Innovationsausschreibungen
Das EEG sieht Innovationsausschreibungen als zusätzliches Instrument vor, um die Förderhöhen von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen zu ermitteln. Die konkreten Bedingungen für Innovationsausschreibungen sind in der Innovationsausschreibungsverordnung festgelegt, die am 30. Januar 2020 in Kraft getreten ist.
Mit den Innovationsausschreibungen sollen neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsmodalitäten erprobt werden. Ziel ist es, mehr Wettbewerb sowie mehr Netz- und Systemdienlichkeit der Erneuerbaren-Anlagen zu erreichen. Zudem sollen mit den Innovationsausschreibungen die Funktionsweise und die Wirkungen von technologieneutralen Ausschreibungen für erneuerbare Energien weiter erprobt werden.
Wesentliche innovative Elemente im Ausschreibungsdesign sind:
- Anlagen erhalten keine Förderung für Zeiträume negativer Preise
- Fixe statt gleitender Marktprämie (zusätzlich zum Börsenpreis)
- Endogene Mengensteuerung bei Unterzeichnung, d.h. es werden nur 80 Prozent der für Einzelanlagen zugelassenen Gebotsmenge bezuschlagt
- Gebote sind 2020 sowohl für Einzelanlangen als auch Anlagenkombinationen (Zusammenschlüsse mehrerer EE-Anlagen oder Speicher, davon mindestens eine Teil-Anlage Solar- oder Windenergie) möglich. Ab dem Jahr 2021 sind nur noch Gebote für Anlagenkombinationen möglich.
Die erste Innovationsausschreibung wurde im September 2020 durchgeführt. Der nächste Ausschreibungstermin findet im Jahr 2021 statt.
Innovationsausschreibung 2020 | ||
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Gebotstermin | 1. September | |
Ausschreibungsvolumen | 650 MW | |
Anzahl der eingegangenen Gebote insgesamt | 133 | |
davon Gebote für Solar-Einzelanlagen | 50 | |
davon Gebote für Anlagenkombinationen | 83 | |
Gebotsvolumen insgesamt | 1.095 MW | |
davon Volumen Solar-Einzelanlagen | 310 MW | |
davon Volumen Anlagenkombinationen | 785 MW | |
Gebotsausschlüsse | 14 | |
Anzahl der Zuschläge | 73 | |
bezuschlagtes Gebotsvolumen | 677 MW | |
davon Volumen Solar-Einzelanlagen | 283 MW | |
davon Volumen Anlagenkombinationen | 394 MW | |
Niedrigster Zuschlagswert Einzelanlagen | 0,96 ct/kWh* | |
Höchster Zuschlagswert Einzelanlagen | 3,0 ct/kWh* | |
Durchschnittlicher Zuschlagswert Einzelanlagen | 2,65 ct/kWh* | |
Niedrigster Zuschlagswert Anlagenkombinationen | 1,94 ct/kWh* | |
Höchster Zuschlagswert Anlagenkombinationen | 5,52 ct/kWh* | |
Durchschnittlicher Zuschlagswert Anlagenkombinationen | 4,50 ct/kWh* |
*Die fixe Marktprämie wird auf die Markterlöse aufgeschlagen. Die Zuschlagswerte der Innovationsausschreibungen sind daher nicht mit den Zuschlagswerten der Regelausschreibungen vergleichbar.
Weitere Details zu den Innovationsausschreibungen können Sie der Internetseite der Bundesnetzagentur entnehmen.
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