Nationale Ausschreibungen und Ergebnisse

Ergebnisse der Innovationsausschreibungen

Das EEG sieht Innovationsausschreibungen als zusätzliches Instrument vor, um die Förderhöhen von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen zu ermitteln. Die konkreten Bedingungen für Innovationsausschreibungen sind in der Innovationsausschreibungsverordnung festgelegt, die am 30. Januar 2020 in Kraft getreten ist.

Mit den Innovationsausschreibungen sollen neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsmodalitäten erprobt werden. Ziel ist es, mehr Wettbewerb sowie mehr Netz- und Systemdienlichkeit der Erneuerbaren-Anlagen zu erreichen. Zudem sollen mit den Innovationsausschreibungen die Funktionsweise und die Wirkungen von technologieneutralen Ausschreibungen für erneuerbare Energien weiter erprobt werden.

Wesentliche innovative Elemente im Ausschreibungsdesign sind:

  • Anlagen erhalten keine Förderung für Zeiträume negativer Preise
  • Fixe statt gleitender Marktprämie (zusätzlich zum Börsenpreis)
  • Endogene Mengensteuerung bei Unterzeichnung, d.h. es werden nur 80 Prozent der für Einzelanlagen zugelassenen Gebotsmenge bezuschlagt
  • Gebote sind 2020 sowohl für Einzelanlangen als auch Anlagenkombinationen (Zusammenschlüsse mehrerer EE-Anlagen oder Speicher, davon mindestens eine Teil-Anlage Solar- oder Windenergie) möglich. Ab dem Jahr 2021 sind nur noch Gebote für Anlagenkombinationen möglich.

Die erste Innovationsausschreibung wurde im September 2020 durchgeführt. Der nächste Ausschreibungstermin findet im Jahr 2021 statt.

Innovationsausschreibung 2020
Gebotstermin1. September
Ausschreibungsvolumen650 MW
Anzahl der eingegangenen Gebote insgesamt133
davon Gebote für Solar-Einzelanlagen50
davon Gebote für Anlagenkombinationen83
Gebotsvolumen insgesamt1.095 MW
davon Volumen Solar-Einzelanlagen310 MW
davon Volumen Anlagenkombinationen785 MW
Gebotsausschlüsse14
Anzahl der Zuschläge73
bezuschlagtes Gebotsvolumen677 MW
davon Volumen Solar-Einzelanlagen283 MW
davon Volumen Anlagenkombinationen394 MW
Niedrigster Zuschlagswert Einzelanlagen0,96 ct/kWh*
Höchster Zuschlagswert Einzelanlagen3,0 ct/kWh*
Durchschnittlicher Zuschlagswert Einzelanlagen2,65 ct/kWh*
Niedrigster Zuschlagswert Anlagenkombinationen1,94 ct/kWh*
Höchster Zuschlagswert Anlagenkombinationen5,52 ct/kWh*
Durchschnittlicher Zuschlagswert Anlagenkombinationen4,50 ct/kWh*

*Die fixe Marktprämie wird auf die Markterlöse aufgeschlagen. Die Zuschlagswerte der Innovationsausschreibungen sind daher nicht mit den Zuschlagswerten der Regelausschreibungen vergleichbar.

Weitere Details zu den Innovationsausschreibungen können Sie der Internetseite der Bundesnetzagentur entnehmen.