Nationale Ausschreibungen und Ergebnisse
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Gemeinsame Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen
In einem Pilotvorhaben werden in den Jahren 2018 bis 2020 gemeinsame Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen durchgeführt. Als Grundlage hierfür, hat das Bundeskabinett am 17. Mai 2017 den Entwurf der Mantelverordnung zur Einführung von Ausschreibungen für KWK-Anlagen sowie zur Einführung von gemeinsamen Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen verabschiedet.
Ziel der gemeinsamen Ausschreibungen ist es, Funktionsweise und Wirkungen von technologieübergreifenden Ausschreibungen zu erproben und die Ergebnisse, auch im Vergleich zur technologiespezifischen Ausschreibung, zu evaluieren. Das Pilotvorhaben bedeutet nicht, dass die technologieübergreifenden Ausschreibungen auch nach dem Jahr 2020 fortgeführt werden. Das Ausschreibungsvolumen der gemeinsamen Ausschreibungen beträgt insgesamt 400 Megawatt installierte Leistung pro Jahr. Es wird gleichmäßig auf zwei Gebotstermine jeweils am 1. April und 1. November verteilt.
In der gemeinsamen Ausschreibung wird jedes Gebot mit der sogenannten Verteilernetzkomponente korrigiert. Damit wird berücksichtigt, dass in Gebieten mit einer Vielzahl von bereits bestehenden Erneuerbare-Energien-Anlagen ein erhöhter Verteilernetzausbaubedarf besteht. Diese Komponente hat die Bundesnetzagentur im Vorfeld für jeden Landkreis ermittelt (siehe www.bundesnetzagentur.de). Dieser „Aufschlag“ wird gegebenenfalls auf den gebotenen Preis addiert. Er beeinflusst die Reihenfolge, in der die Gebote bezuschlagt werden. Bezuschlagte Gebote erhalten aber später ihre gebotenen Preise.
Hier finden Sie die Ergebnisse der Ausschreibungen sowie auf der Website der Bundesnetzagentur:
Ausschreibungen 2020 | Solar- und Windanlagen | |
---|---|---|
Gebotstermin | 1. April 2020 | 1. November 2020 |
Anzahl der eingegangenen Gebote | 113 | 91 |
mit Gebotsvolumen | 553 MW | 518 |
Anzahl der bezuschlagten Gebote | 30 | 43 |
bezuschlagtes Gebotsvolumen | 204 MW | 202 MW |
Niedrigster Zuschlagswert | 4,97 ct/kWh | 5,18 ct/kWh |
Höchster Zuschlagswert | 5,61 ct/kWh | 5,45 ct/kWh |
Durchschnittlicher Zuschlagswert | 5,33 ct/kWh | 5,33 ct/kWh |
In der zweiten gemeinsamen Ausschreibungsrunde in diesem Jahr wurden wieder ausschließlich Gebote für Solaranlagen eingereicht Die erfolgreichen Gebote verteilen sich auf Flächen in zwölf Bundesländern.
Ausschreibungen 2019 | Solar- und Windanlagen | |
---|---|---|
Gebotstermin | 1. April 2019 | 1. November 2019 |
Anzahl der eingegangenen Gebote | 109 | 103 |
mit Gebotsvolumen | 719 MW | 514 MW |
Gebotswerte | PV: 4,5 ct/kWh bis 6,1 ct/kWh | PV: |
Niedrigster Gebotswert | 4,5 ct/kWh | |
Anzahl der bezuschlagten Gebote | 18 | 37 |
bezuschlagtes Gebotsvolumen | 210 MW | 202 MW |
Niedrigster Zuschlagswert | 4,5 ct/kWh | 4,88 ct/kWh |
Höchster Zuschlagswert | 6,1 ct/kWh | 5,74 ct/kWh |
Durchschnittlicher Zuschlagswert | 5,66 ct/kWh | 5,4 ct/kWh |
In der zweiten gemeinsamen Ausschreibungsrunde in diesem Jahr wurden wieder ausschließlich Gebote für Solaranlagen eingereicht. Die ausgeschriebene Menge von 200 MW war deutlich überzeichnet. Regional verteilen sich die Zuschläge auf die acht Bundesländer Bayern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Hessen.
Ausschreibungen 2018 | Solar- und Windanlagen | |
---|---|---|
Gebotstermin | 1. April 2018 | 1. November 2018 |
Anzahl der eingegangenen Gebote | 54 | 50 |
mit Gebotsvolumen | 395 MW | 307 MW |
Gebotswerte | Wind: 5,6 ct/kWh bis 8,76 ct/kWh PV: 3,96 ct/kWh bis 6,16 ct/kWh | Wind: 7,04 ct/kWh (1 Gebot) PV: 4,65 ct/kWh bis 5,70 ct/kWh |
Niedrigster Gebotswert | 3,96 ct/kWh | 4,65 ct/kWh |
Anzahl der bezuschlagten Gebote | 32 | 36 |
bezuschlagtes Gebotsvolumen | 210 MW | 210 MW |
Niedrigster Zuschlagswert | 3,96 ct/kWh | 4,65 ct/kWh |
Höchster Zuschlagswert | 5,76 ct/kWh | 5,79 ct/kWh |
Durchschnittlicher Zuschlagswert | 4,67 ct/kWh | 5,27 ct/kWh |
Die Gebote für die Solaranlagen lagen bei der ersten Ausschreibungsrunde deutlich niedriger als für die Windkraftanlagen. Jedes Gebot wurde mit der Verteilnetzkomponente korrigiert. Diese Korrektur beeinflusste das Ergebnis aber nur in einem Fall. Ohne sie wäre ein Windkraftgebot bezuschlagt worden.
In der zweiten gemeinsamen Ausschreibungsrunde wurden ausschließlich Solaranlagen bezuschlagt. Für Windenergie an Land wurde nur ein einziges Angebot abgegeben, das jedoch über der Zuschlagsgrenze lag. Die Verteilnetzkomponente beeinflusste das Ausschreibungsergebnis nicht.
Detaillierte Informationen zu den gemeinsamen Ausschreibungen finden Sie im Eckpunktepapier (PDF: 67 KB).
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