Nationale Ausschreibungen und Ergebnisse
- Gebotstermine der Ausschreibungen
- Ausschreibungen und Ergebnisse für Solaranlagen
- Ausschreibungen und Ergebnisse für Windenergieanlagen auf See
- Ausschreibungen und Ergebnisse für Windenergieanlagen an Land
- Ausschreibungen für Biomasseanlagen
- Gemeinsame Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen
- Ergebnisse der Innovationsausschreibungen
Ausschreibungen und Ergebnisse für Windenergieanlagen auf See
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die installierte Leistung von Windenergieanlagen auf See ab dem Jahr 2021 bis zum Jahr 2030 auf insgesamt 15 Gigawatt zu steigern. Um dieses Ziel kostengünstig zu erreichen, wird auch die Höhe der Vergütung für Offshore-Windenergieanlagen durch Ausschreibungen ermittelt. Grundlage hierfür ist das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG), das zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist. Es verzahnt zudem für Wind auf See Flächenplanung und Raumordnung, Anlagengenehmigung, EEG-Förderung und Netzanbindung besser und kosteneffizienter miteinander.
Nach der ersten Ausschreibung im Jahr 2017, in der vier Gebote mit einem Volumen von insgesamt 1.490 Megawatt (MW) bezuschlagt wurden, hat die BNetzA am 30. Januar 2018 die zweite Ausschreibung für Windenergieanlagen auf See bekannt gegeben. Die Ausschreibung umfasste ein Volumen von 1.600 MW. Gebote konnten bis zum 3. April 2018 bei der BNetzA abgegeben werden.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Ergebnisse der ersten beiden Ausschreibungen für Offshore-Windenergieanlagen nach dem WindSeeG:
Ergebnisse der ersten und zweiten Ausschreibung bei Windenergie auf See | ||
Gebotstermin | 1. April 2018 | 1. April 2017 |
Anzahl der bezuschlagten Gebote | 6 | 4 |
bezuschlagtes Gebotsvolumen | 1.610 MW | 1.490 MW |
Niedrigster Zuschlagswert | 0,00 ct/kWh | 0,00 ct/kWh |
Höchster Zuschlagswert | 9,83 ct/kWh | 6 ct/kWh |
Durchschnittlicher Zuschlagswert (mengengewichtet) | 4,66 ct/kWh | 0,44 ct/kWh |
Im Vergleich zur Ausschreibungsrunde 2017 gab es zwei wesentliche Unterschiede. Der erste ist die gesetzlich vorgesehene Ostseequote. Sie sorgte dafür, dass nicht – so wie 2017 – alle Projekte, die einen Zuschlag erhalten, in der Nordsee liegen. Hintergrund ist, dass der in Windparks in der Nordsee erzeugte Strom bereits jetzt immer wieder zu Engpässen im norddeutschen Stromnetz führt und dadurch Kosten für deren Beseitigung verursacht. Deshalb ist es sinnvoll, Windenergie auch in der Ostsee auszubauen, selbst wenn die reinen Förderkosten dort etwas höher sind. In der Praxis bedeutet die Ostseequote: Von den rund 1.600 Megawatt neu zu installierender Leistung, die dieses Mal ausgeschrieben waren, mussten mindestens 500 Megawatt an Windparks in der Ostsee gehen. Der zweite Unterschied betrifft die Höchstgebote: Bei der Ausschreibungsrunde 2018 durften die Gebote der Anlagenbetreiber bezüglich der Förderung nicht höher als 10 ct/kWh liegen. Im Jahr 2017 waren es 12 ct/kWh.
Weitere Details zu den Ausschreibungen können Sie der Internetseite der Bundesnetzagentur entnehmen.
- Seite empfehlen:
- Druckansicht