Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, 2012
Das Bundeskabinett hat am 19. Dezember 2012 den ersten Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz beschlossen. Gemäß § 18 des EEWärmeG ist dieser Bericht dem Deutschen Bundestag vorzulegen.
Kernelemente des Berichtes sind Aussagen zu den Erfahrungen mit dem Gesetz sowie Handlungsempfehlungen zu dessen Weiterentwicklung. Die im Erfahrungsbericht enthaltenen Handlungsempfehlungen und ergänzenden Prüfaufträge bilden eine Grundlage für die spätere Novellierung des EEWärmeG.
Der Bericht informiert u. a. zur Markteinführung der erneuerbaren Energien bei der Wärmenutzung und beleuchtet technische Entwicklungen und Trends. Er trifft Aussagen im Hinblick auf das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen. Zudem werden die Kosten der Erfüllungsoptionen im Neubau und deren Wirtschaftlichkeit betrachtet. Abschließend werden Vorschläge und Optionen zur Weiterentwicklung des EEWärmeG diskutiert.
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