Bekanntmachung von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld "F&E für Photovoltaik" als Maßnahme im Rahmen des Energieforschungsprogramms der Bundesregierung und des Förderprogramms "Photonik Forschung Deutschland"
Veröffentlichung des Textes im Bundesanzeiger
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Bundesministerium für Bildung und Forschung haben in der Bekanntmachung von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld "F&E für Photovoltaik" als Maßnahme im Rahmen des Energieforschungsprogramms der Bundesregierung und des Förderprogramms "Photonik Forschung Deutschland" den Förderaufruf vom 8. Mai 2013 im Bundesanzeiger, Amtlicher Teil am 21. Mai 2013 veröffentlicht.
Mit diesem Förderaufruf will die Bundesregierung dazu beitragen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Photovoltaik-Branche mittel- und langfristig zu sichern und auszubauen. Ziel der Fördermaßnahme ist es, den Umstrukturierungsprozess der PV-Industrie durch gezielte Förderung der technologischen Entwicklung weiter zu flankieren und so die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen PV-Branche durch Förderung von Forschung und Entwicklung zu stärken. Vor diesem Hintergrund stellen das Bundesumweltministerium und das Bundesforschungsministerium Mittel für innovative Verbundprojekte in der Photovoltaik zur Verfügung. Diese Forschungsförderung Photovoltaik fokussiert auf Themen für den Markt der Zukunft.
Projektskizzen sind bis spätestens 28. August 2013 beim Projektträger Jülich einzureichen. Details zum Antragsverfahren und den Fördermöglichkeiten beschreibt die offizielle Bekanntmachung der beiden beteiligten Bundesministerien.
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