Richtlinien zur Förderung von stationären und dezentralen Batteriespeichersystemen zur Nutzung in Verbindung mit Photovoltaikanlagen
Veröffentlichung des Textes im Bundesanzeiger
Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung von stationären und dezentralen Batteriespeichersystemen zur Nutzung in Verbindung mit Photovoltaikanlagen vom 21. Dezember 2012. Das Förderprogramm umfasst:
- zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen im KfW-Programm Erneuerbare Energien (Speicher), Programmnummer 275
Vom 21. Dezember 2012 (Veröffentlicht im Bundesanzeiger, Amtlicher Teil, Datum 19. April 2013, B 1, www.bundesanzeiger.de; mit freundlicher Unterstützung des Bundesanzeiger Verlags.)
Ergänzende Informationen zu den Förderrichtlinien
Hinweis:
Die Förderung unterliegt der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf "De-minimis"-Beihilfen und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) "Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag".
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