Gutachterliche Stellungnahme „Rechtsfragen des Eigenverbrauchs und des Direktverbrauchs von Strom durch Dritte aus Photovoltaikanlagen“
Langfassung
Hinweis: Das Gutachten stammt aus dem Jahr 2013. Bitte beachten Sie daher die Rechtsänderungen seit 2013. Im Vergleich zur damaligen Rechtslage hat sich insbesondere die Behandlung des PV-Eigenverbrauchs im Hinblick auf die EEG-Umlage geändert. Beim Eigenverbrauch aus neuen Photovoltaikanlagen muss künftig eine reduzierte EEG-Umlage gezahlt werden. Näheres hierzu finden Sie hier.
Auch das im Jahr 2013 noch geltende solar Grünstromprivileg für den Direktverbrauch des Stroms durch Mieter oder Nachbarn wurde abgeschafft, so dass bei der Belieferung von Mietern oder Nachbarn die volle EEG-Umlage gezahlt werden muss.
- Seite empfehlen:
- Druckansicht