Massenbilanzierung von Biomethan (Hinweis Nr. 1/2012)

Stand: 26.06.2014

Biogas steht nicht in unbegrenztem Umfang zur Verfügung. Auch ergeben sich Nutzungskonkurrenzen etwa zum Mobilitätsbereich. Dennoch darf Biogas auch zur Pflichterfüllung im Sinne des Wärmegesetzes eingesetzt werden. Dies ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden. So ist u. a. bei einem Einsatz von Biomethan die Massenbilanzierungsanforderung nach Nr. II.1 lit. c) bb) der Anlage zum EEWärmeG zu beachten. Einzelheiten können Sie dem Anwendungshinweis "Massenbilanzierung von Biomethan (Hinweis Nr. 1/2012)" entnehmen.