Biomasseverordnung (BiomasseV) 2011
Die Biomasseverordnung (BiomasseV) regelt für den Anwendungsbereich der Vergütungsregelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), welche Stoffe vergütungsrechtlich als Biomasse anerkannt werden, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung aus Biomasse in den Anwendungsbereich des EEG fallen und welche Umweltanforderungen bei der Erzeugung von Strom aus Biomasse einzuhalten sind.
Für EEG-Anlagen, die bis zum 31.12.2011 in Betrieb genommen werden, gilt die Biomasseverordnung in der ab 18. August 2005 geltenden Fassung (für die Stromerzeugung aus Altholz und für den Einsatz von Pflanzenölmethylester in bestimmten Bestandsanlagen gelten nach dem EEG 2012 abweichende Übergangsbestimmungen).
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