Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012
Konsolidierte (unverbindliche) Fassung des EEG in der ab 1. Januar 2012 geltenden Fassung
Das "Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien" wurde am 4. August 2011 im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 42, Seite 1634, veröffentlicht.
Hinweis: Die hier veröffentlichte Fassung des Gesetzestext ist nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im o.g. Bundesgesetzblatt.
Der Deutsche Bundestag hat am 30. Juni 2011 die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Mit der Entscheidung des Bundesrates am 8. Juli 2011 ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen worden.
Aufgrund des Entwurfs der Bundesregierung (BT-Drucks. 17/6071) und des Beschlusses des Deutschen Bundestages (BT-Drucks. 17/6363) hat das Bundesumweltministerium eine konsolidierte (unverbindliche) Fassung des EEG in der ab 1. Januar 2012 geltenden Fassung erstellt.
Die jeweils aktuell geltende Fassung des EEG können Sie kostenlos über die Website www.gesetze-im-internet.de abrufen.
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