Auslegungshilfe "Trockenfermentation für kontinuierliche Biogasverfahren"; § 8, Abs. 4 EEG
Langfassung
Im Rahmen der Neuregelung des EEG wurde mit dem in § 8 Abs. 4 EEG verankerten sog. Technologiebonus ein spezifischer Anreiz zum Einsatz innovativer, besonders energieeffizienter und damit umwelt- und klimaschonender Anlagentechniken geschaffen. Der Gesetzgeber hat unter Berücksichtigung dieser Kriterien Verfahren und Techniken bestimmt, bei deren Einsatz zur Stromerzeugung aus Biomasse Anspruch auf eine um 2 Cent pro Kilowattstunde erhöhte Mindestvergütung besteht. Zu den begünstigten Verfahren gehört auch die Trockenfermentation.
Bei der Einstufung von Verfahren zur Biogaserzeugung als Trockenfermentationsverfahren und damit bei der Einstufung in die Vergütungsgruppen des EEG bestehen in der Praxis bei Anlagenbetreibern, Anlagenherstellern und Netzbetreibern jedoch Unsicherheiten, die mit der vorliegenden Auslegungshilfe ausgeräumt werden sollen.
Die Einführung des Technologiebonus für die Trockenfermentation hat die Möglichkeiten einer güllelosen Vergärung nachwachsender Rohstoffe deutlich erweitert und der Biogaserzeugung damit neue Anwendungen erschlossen. Nicht jede güllelose Vergärung kann allerdings als Trockenfermentationsverfahren gelten. Die Auslegungshilfe berücksichtigt die Entwicklung und die Erfahrungen mit der güllelosen Biogaserzeugung, die seit der Neuregelung des EEG 2004 gemacht wurden. Sie formuliert Anforderungen, die aus Sicht des Bundesumweltministeriums gegenwärtig an Verfahren zur güllelosen Vergärung gestellt werden müssen, wenn sie als innovativ und energieeffizient im Sinne des Technologie-Bonus gelten sollen.
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